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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Mauerhöhe mit Erdaufaschüttung direkt an Grenze
Hallo,
folgender Fall : Neubaugebiet in Baden-Württemberg. Gelände leicht abschüssig. Nachbar A hat sein Haus oberhalb Haus von Nachbar B errichtet. Direkt an der Grenze will Nachbar A nun eine senkrechte Erdaufschüttung 1,50m hoch machen. Hierauf will A nun seine ebene Terasse anlegen. Zur Sicherung dienen Bäume ca. 90cm hoch. A will eben das beste aus seinem Grundstück rausholen. Nachbar B sieht nun direkt an der Grenze eine Wand von 2,40m (1,50 Wand plus 90cm Bäume) Höhe - die eben auch Schatten bringt und optisch stört. Ist die Erdaufschüttung direkt an der Grenze überhaupt zulässig ? Oder ist hier eine schräge Aufschüttung nötig ? Wie ist die Entwässerung an der Grenze durchzuführen, dass B keine Nachteile hat. Welche Höhe ist von Nachbar B direkt an der Grenze zu erdulden ?? (Höhe der Mauer plus Hecke) ??? Ist die Terasse von Nachbar A , die jetzt an der Grenze 1,50m höher liegt als die Terasse von Nacbar B überhaupt zulässig ??? Vielen Dank für die Beiträge . Antworten hierzu interessieren mich brennend. Geändert von Dodara (15.05.2006 um 12:01 Uhr). |
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#2
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AW: Mauerhöhe mit Erdaufaschüttung direkt an Grenze
Hallo!
Das klingt sehr abenteuerlich! Senkrechte Erdaufschüttung 1,5m - keine abstützende Mauer? Bäume und Terasse (ohne Abstandsfläche?) darauf! Die Kombination der 3 (einzeln wahrscheinlich nicht genehmigungspflichtigen) Baumaßnahmen birgt statische Risiken. Eine konzeptlose Ableitung der Niederschläge bringt für den unten liegenden Hausbesitzer sicher erhebliche Probleme. So etwas ist zwischen Nachbarn sehr gründlich abzustimmen. Die Nachteile für beide Beteiligten können sonst ausufern. Offensichtlich benötigen A+B fachkundige Bauberatung. |
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#3
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AW: Mauerhöhe mit Erdaufaschüttung direkt an Grenze
Hallo,
direkt an der Grenze - auf dem Grundstück von A - soll eine Mauer (L-Steine 1,50 hoch) gesetzt werden. Die Bäume sollen möglichst nahe an der Mauer gepflanzt werden. Statisch ist das denke ich mal nicht das Problem. Benötigt A hierfür eine Genehmigung ??? (Baden-Württemberg) Ein Entwässerungskonzept hat A nicht - ist sowas von A zwingend einzufordern ??? Zitat:
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