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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 29.11.2005, 13:14
Michael Michael ist offline
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Registriert seit: 04.10.2005
Beiträge: 3
Michael befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Aus der Mauer vom Nachbarn fallen Steine auf unser Grundstück

Wir haben ein Problem, vielleicht kann uns jemand helfen.

A hat einen Garten, der an die Mauer Höhe 4-5m von B (Stadtmauer) grenzt. Es fallen seit einiger Zeit Steine aus der Mauer auf unser Grundstück. A hat B schon mehrfach angeschrieben ( in 6 Monaten 3 mal) und um einen Termin gebeten. B meldet sich nicht bei A und sicht sich den Schaden an. Da die Kinder von A und befreundete Kinder im Garten spielen, sieht er eine Gefahr.

Was kann man bei solch einer Ignoranz gegen die öffenliche Hand machen?

Danke für Hilfe
Michael
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  #2  
Alt 29.11.2005, 16:19
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Aus der Mauer vom Nachbarn fallen Steine auf unser Grundstück

Den Kindern nahelegen, nicht unmittelbar an der Mauer zu spielen, da das Grundstück vielleicht so groß ist, dass die Kinder auch andere Möglichkeiten haben. Der betroffene Nachbar könnte die öffentliche Hand an höchster Stelle anschreiben und die Fall schildern. Vielleicht weiß der betroffene Nachbar auch, welche Stelle konkret für die Mauer zuständig ist, dann diese Stelle anschreiben und auf die Sorgfaltspflicht und die mögliche Gefahr hinweisen. Evtl. auch beim zuständigen Bauamt auf die Gefahr, die von dieser Mauer bzw. dem Grundstück ausgeht, hinweisen. Wenn alles nichts hilft, dann müsste ggf. ein Anwalt eingeschaltet werden.
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  #3  
Alt 30.11.2005, 15:37
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Aus der Mauer vom Nachbarn fallen Steine auf unser Grundstück

Eine Mauer ist eine bauliche Anlage. Das Bauamt ist zu informieren.
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  #4  
Alt 01.12.2005, 13:34
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Aus der Mauer vom Nachbarn fallen Steine auf unser Grundstück

Wenn es sich um eine Stadtmauer handelt und diese Mauer altertümlich ist, könnte sie sogar unter Denkmalschutz stehen, dann wäre das Amt für Denkmalpflege einzuschalten. Vorhaben an derartigen Objekten unterliegen der denkmalrechtlichen Genehmigung. Allerdings könnte auch durch Abflatterung rings um die gefährliche Stelle ein gewisser Schutz entstehen. Hier wäre dann aber die örtliche Verwaltung zuständig.
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