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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo, weiss evtl. jemand, ob man (hier meine Familie & ich) eine massive Mauer des Nachbarn auf Grundstücksgrenze ertragen muss? Die Mauer ist ca. 10 Meter lang ist und hat sehr unterschiedliche Höhen (von 180 bis 230 cm).
Da uns die Mauer direkt 'vor der Nase' steht, würden wir Sie gerne zurückbauen lassen. Die Mauer steht bereits ca. 10-15 Jahre* und ist im Flurplan nicht vermerkt. *seinerzeit waren wir noch nicht Eigentümer dieses Grundstücks. |
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#2
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AW: Mauer auf Grundstücksgrenze in S-H
Dieses Forum dient dazu, Erfahrungen auszutauschen und allgemeine Rechtsprobleme zu diskutieren. Individuelle, konkrete und kostenlose Rechtsberatung ist hingegen in Internetforen gesetzlich verboten. An dieser Rechtslage können wir nichts ändern.
Wenn Sie möchten, daß wir Ihre Frage hier diskutieren können, dann sollten Sie Ihre Frage deshalb als eine allgemeine Frage von generellem Interesse formulieren. Nur dann dürfen wir Ihre Frage hier diskutieren. Von Gesetzes wegen nicht zulässig sind etwa Fragen wie:"Mein Vermieter hat... Mein Nachbar sagt..." Antworten werden Sie jedoch erhalten, wenn Sie allgemein und abstrakt etwa wie folgt formulieren: "Hallo, folgender Fall: A ist ein Vermieter, B ein Mieter. Wenn A dem B einen Brief schickt..." |
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#3
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Vielen Dank für die Aufklärung! Hallo, weiss evtl. jemand, ob Nachbar A eine massive Mauer des Nachbarn B auf Grundstücksgrenze ertragen muss? Die Mauer ist ca. 10 Meter lang ist und hat sehr unterschiedliche Höhen (von 180 bis 230 cm). Da die Mauer direkt dem Nachbar A unmittelbar 'vor der Nase' steht (zwischen Hauseingangstür von A und Mauer von B ca. 3 m), würde A sie gerne zurückbauen lassen. Die Mauer wurde von B gebaut und steht bereits ca. 10-15 Jahren* - sie ist im Flurplan nicht vermerkt. *seinerzeit war A noch nicht Eigentümer des Nachgrundstücks. Vielen Dank! |
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#4
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AW: Mauer auf Grundstücksgrenze in S-H
Nachbar A hat doch beim Kauf des Objektes von der Mauer gewusst, denn die war offensichtlich bereits vorhanden zum Zeitpunkt des Kaufes von A. Nun kann A natürlich nicht B einfach auffordern, die Wand zurückzubauen. Auch wenn die Wand nicht im Flurplan verzeichnet ist (meinen Sie in einem Lageplan oder Liegenschaftskataster?) so kann diese wand seinerzeit mit Genehmigung des Nachbarn und damaligen Eigentümers des Objektes A errichtet worden sein, weil beide Nachbarn dadurch vielleicht einen Sichtschutz usw. hatten.
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#5
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AW: Mauer auf Grundstücksgrenze in S-H
Es ist zu klären, wem die Mauer gehört, wenn diese Einfriedung ist und wie geschrieben auf der Grundstücksgrenze steht.
Gehört sie dem Nachbarn, dann ist die Verjährung eingetreten, vorausgesetzt, diese war nicht baugenehmigungspflichtig, wegen der Höhe der etwas Anderem. ![]() |
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