Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten
  #1  
Alt 03.06.2007, 20:05
correkt correkt ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2007
Beiträge: 2
correkt befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln Mauer auf Grundstücksgrenze in S-H

Hallo, weiss evtl. jemand, ob man (hier meine Familie & ich) eine massive Mauer des Nachbarn auf Grundstücksgrenze ertragen muss? Die Mauer ist ca. 10 Meter lang ist und hat sehr unterschiedliche Höhen (von 180 bis 230 cm).

Da uns die Mauer direkt 'vor der Nase' steht, würden wir Sie gerne zurückbauen lassen.

Die Mauer steht bereits ca. 10-15 Jahre* und ist im Flurplan nicht vermerkt. *seinerzeit waren wir noch nicht Eigentümer dieses Grundstücks.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.06.2007, 02:42
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Mauer auf Grundstücksgrenze in S-H

Dieses Forum dient dazu, Erfahrungen auszutauschen und allgemeine Rechtsprobleme zu diskutieren. Individuelle, konkrete und kostenlose Rechtsberatung ist hingegen in Internetforen gesetzlich verboten. An dieser Rechtslage können wir nichts ändern.

Wenn Sie möchten, daß wir Ihre Frage hier diskutieren können, dann sollten Sie Ihre Frage deshalb als eine allgemeine Frage von generellem Interesse formulieren. Nur dann dürfen wir Ihre Frage hier diskutieren.

Von Gesetzes wegen nicht zulässig sind etwa Fragen wie:"Mein Vermieter hat... Mein Nachbar sagt..." Antworten werden Sie jedoch erhalten, wenn Sie allgemein und abstrakt etwa wie folgt formulieren:

"Hallo, folgender Fall: A ist ein Vermieter, B ein Mieter. Wenn A dem B einen Brief schickt..."
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.06.2007, 09:59
correkt correkt ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2007
Beiträge: 2
correkt befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln AW: Mauer auf Grundstücksgrenze in S-H

--------------------------------------------------------------------------------

Vielen Dank für die Aufklärung!

Hallo, weiss evtl. jemand, ob Nachbar A eine massive Mauer des Nachbarn B auf Grundstücksgrenze ertragen muss? Die Mauer ist ca. 10 Meter lang ist und hat sehr unterschiedliche Höhen (von 180 bis 230 cm). Da die Mauer direkt dem Nachbar A unmittelbar 'vor der Nase' steht (zwischen Hauseingangstür von A und Mauer von B ca. 3 m), würde A sie gerne zurückbauen lassen.

Die Mauer wurde von B gebaut und steht bereits ca. 10-15 Jahren* - sie ist im Flurplan nicht vermerkt. *seinerzeit war A noch nicht Eigentümer des Nachgrundstücks.

Vielen Dank!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.06.2007, 16:25
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Mauer auf Grundstücksgrenze in S-H

Nachbar A hat doch beim Kauf des Objektes von der Mauer gewusst, denn die war offensichtlich bereits vorhanden zum Zeitpunkt des Kaufes von A. Nun kann A natürlich nicht B einfach auffordern, die Wand zurückzubauen. Auch wenn die Wand nicht im Flurplan verzeichnet ist (meinen Sie in einem Lageplan oder Liegenschaftskataster?) so kann diese wand seinerzeit mit Genehmigung des Nachbarn und damaligen Eigentümers des Objektes A errichtet worden sein, weil beide Nachbarn dadurch vielleicht einen Sichtschutz usw. hatten.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.06.2007, 15:23
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mauer auf Grundstücksgrenze in S-H

Es ist zu klären, wem die Mauer gehört, wenn diese Einfriedung ist und wie geschrieben auf der Grundstücksgrenze steht.
Gehört sie dem Nachbarn, dann ist die Verjährung eingetreten, vorausgesetzt, diese war nicht baugenehmigungspflichtig, wegen der Höhe der etwas Anderem.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Zaun oder Mauer ? blümchen Nachbarschaftsrecht 1 21.05.2007 14:15
Mauer auf Grundstücksgrenze heiko Nachbarschaftsrecht 3 01.01.2007 20:38
Denkmalgeschützte Mauer MMarx Baurecht 1 16.08.2006 11:13
Blumen auf der Mauer Trollblume Nachbarschaftsrecht 4 04.07.2006 12:00
Blumen auf der Mauer Trollblume Baurecht 0 03.07.2006 09:19


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1