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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 30.12.2006, 21:19
heiko heiko ist offline
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Registriert seit: 30.12.2006
Beiträge: 2
heiko befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Mauer auf Grundstücksgrenze

Hallo,
Person A hat vor einigen Tagen eine Mauer direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut. Das war eigentlich nicht so geplant, ist aber leider passiert.
Die Mauer ist 2m hoch und dient zur Abstützung des ursprünglichen Geländes. Das Nachbargrundstück ist also 2m höher. Die Mauer ist 24cm breit und ca. zur Hälfte auf dem Nachbargrundstück.
Was kann Person A hier tun? Muß die Mauer wieder abgerissen werden, oder gibt es hier doch eine gesetzlicher Hintertür?
Das Grundstück ist in BW.

Vielen Dank.

Gruß
Heiko
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  #2  
Alt 31.12.2006, 11:55
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mauer auf Grundstücksgrenze

Wer ist für die Absenkung bzw. Erhöhung verantwortlich?
Der setzt die Mauer auf seinem Grundstück!
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  #3  
Alt 31.12.2006, 16:56
heiko heiko ist offline
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Registriert seit: 30.12.2006
Beiträge: 2
heiko befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mauer auf Grundstücksgrenze

Person A ist für Absenkung verantwortlich.
MfG
Heiko
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  #4  
Alt 01.01.2007, 19:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mauer auf Grundstücksgrenze

Ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2007!

Die Stützmauer ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben. Sie muss jedoch der Bauordnung entsprechen, z. B. Statik.
Wenn dem Nachbar die Stützmauer auf seinem Grundstück stört, dann hat A diese zurückzusetzen. Es geht auch mit Einigung. Sie ist baurechtlich kein Überbau.
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