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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 26.04.2007, 09:46
Bikerbi Bikerbi ist offline
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Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 1
Bikerbi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kann man Hecke schneiden erben??

X und Y sind Nachbarn, beide Eigentümer ihrer bewohnten Häuser. Die Grenze zwischen beiden Grundstücken ziert eine Buchenhecke. Diese Hecke erstreckt sich mehr als 20m die Grenze entlang und es ist Y, der für die Hecke zuständig ist. X ist für den Zaun auf der anderen Grundstücksseite zuständig. Y ist schon älter als X und weil sich beide gut verstehen, bietet X an die Hecke von seiner Grundstücksseite aus selbst zu schneiden.
Da freut sich Y sehr und kann von nun an die Arbeit einer Hälfte X überlassen. X tut es gern.
Leider verstirbt Y unerwartet und überlässt sein Hab und Gut seinem Sohn S. Aber auch mit S kommt X gut zurecht und schneidet weiter die Hecke von seiner Grundstücksseite aus. Aber wie das nunmal so ist: Auch X wird immer älter und kann bald nicht mehr die Hecke schneiden. X betont immer wieder: "Man darf keinen Ärger mit den Nachbarn haben! Jemand muss die Hecke schneiden."
So ist es Mieter M, der sich bereit erklärt die Hecke, stellvertretend für X, zu schneiden. S hingegen findet es selbstverständlich, dass die Hecke, für die ja nun eigentlich S selbst verantwortlich ist, geschnitten wird. "Gewohnheitsrecht" sagt S. M schneidet also die Hecke bis M an einem Bandscheibenvorfall erkrankt, an der Wirbelsäule operiert werden muss und von nun an keine schweren Arbeiten mehr verrichten darf. Da auch M zu S bis dato immer ein gutes Verhältnis hatte, geht M zu S und fragt S, ob es in Zukunft möglich sei, dass S seine Hecke auch von X´s Seite aus schneiden würde, da M nicht mehr kann.
Da geht S in die Luft und brüllt das sei Gewohnheitsrecht und wenn M nicht kann, dann muss das eben Gärtner G machen, wobei die Kosten dann M zu tragen hat.
M weiß nicht weiter und sucht bei X Rat. X sagt "Man darf keinen Ärger mit den Nachbarn haben. Wir finden jemanden für die Hecke."
So ist es dann auch. Heckenschneider H ist so lieb und übernimmt die Arbeit.
Nur einmal muss H diesen Job übernehmen, denn X verstirbt in hohem Alter. Das Haus wird an eine Erbengemeinschaft vererbt, an der auch M beteiligt ist.

Und jetzt die Frage aller Fragen: Wer muss die Hecke schneiden?
Ist ein uraltes Abkommen zwischen X und Y immernoch gültig wenn beide Parteien mittlerweile verstorben sind?
Darf S nach wie vor Gewohnheitsrecht geltend machen?
Und muss M tatsächlich die Hecke schneiden oder dafür sorgen, dass es jemand anderes tut, nachdem X verstorben ist?
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  #2  
Alt 26.04.2007, 12:37
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Kann man Hecke schneiden erben??

Normalerweise ist derjenige zuständig, der die Hecke gepflanzt hat oder auf dessem Eigentum die Hecke steht. Nun müsste geprüft werden, ob diese Hecke eine Einfriedung darstellt oder einen Sichtschutz. Außerdem wächst eine Hecke nun mal nach beiden Seiten was bedeuten würde, das X auf das Grundstück von y muss, um die Hecke auf dieser Seite zu schneiden oder umgekehrt. Sicher möchte man nicht fortwährend andere Leute auf seinem Grundstück haben. Also unterm Strich, das Schneiden einer Hecke kann man nicht erben, außer es ist festgestellt worden, dass die Hecke eine gemeinschaftliche Grenzeinfriedung darstellt, so dass beide Grundstückseigentümer gemeinsam für "ihre" Seiten der Hecke zuständig sind.
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  #3  
Alt 26.04.2007, 14:11
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Kann man Hecke schneiden erben??

Hinzuzufügen wäre nur, auch Verträge kann man kündigen!
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