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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 04.08.2008, 13:48
Curly81 Curly81 ist offline
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Curly81 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wieder mal: Kündigung ohne Mietvertrag durch den Mieter

Gesetzt den Fall eine Person A mietet eine Wohnung von einer Person B. B sagt, dass bisher noch nie ein Mietvertrag für diese Wohnung gemacht wurde und auch diesmal keiner nötig sein würde.

Jetzt gibt es für A einige Gründe für Ärgernis (Ruhestörung, Schimmel in der Wohnung und auch zusätzlich noch Konflikte, da die Person B in der hauseigenen Garage eine Schramme in A's Auto fabrizierte, jedoch dafür nicht aufkommen will - keine Zeugen, kein Beweis). A möchte in ein Eigenheim ziehen.

Mündlich wurde A gesagt, wenn er mal ausziehen möchte, solle er einfach kurz vorher Bescheid geben, dann wär das in Ordnung.

Stellt sich die Frage: wie sieht es aus mit Kündigungsfrist? "kurz vorher" vesteht die Person A natürlich nicht als 3 Monate, wie dies der Fall wäre bei einem schriftlichen Mietvertrag. Wäre es bei all dem Ärger rechtlich für A möglich, die Wohnung auch innerhalb von 1-2 Monaten kündigen zu können?

Für Antworten wäre ich dankbar.

Curly
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  #2  
Alt 04.08.2008, 14:31
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Wieder mal: Kündigung ohne Mietvertrag durch den Mieter

Ein Mietvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden.
Jedoch für die Kündigung schreibt der Gesetzgeber die schriftliche Kündigung vor. BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung
Die Kündigungsfrist: BGB § 573 c Fristen der ordentlichen Kündigung
http://www.berliner-mieterverein.de/...chiv/fl091.htm
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  #3  
Alt 05.08.2008, 14:43
Curly81 Curly81 ist offline
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Registriert seit: 04.08.2008
Beiträge: 2
Curly81 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wieder mal: Kündigung ohne Mietvertrag durch den Mieter

Danke für die schnelle Antwort.

Dann gehe ich mal davon aus, das die betreffende Person A nicht an die 3-Monats-Kündigungsfrist gebunden ist. Denn dies wurde so nicht formuliert von Person B. Ist sehr gut, diese Klauseln jetzt zu kennen.

Person A dankt
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  #4  
Alt 05.08.2008, 16:30
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Wieder mal: Kündigung ohne Mietvertrag durch den Mieter

Immer vorausgesetzt, man kann es beweisen
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