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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Wieder mal: Kündigung ohne Mietvertrag durch den Mieter
Gesetzt den Fall eine Person A mietet eine Wohnung von einer Person B. B sagt, dass bisher noch nie ein Mietvertrag für diese Wohnung gemacht wurde und auch diesmal keiner nötig sein würde.
Jetzt gibt es für A einige Gründe für Ärgernis (Ruhestörung, Schimmel in der Wohnung und auch zusätzlich noch Konflikte, da die Person B in der hauseigenen Garage eine Schramme in A's Auto fabrizierte, jedoch dafür nicht aufkommen will - keine Zeugen, kein Beweis). A möchte in ein Eigenheim ziehen. Mündlich wurde A gesagt, wenn er mal ausziehen möchte, solle er einfach kurz vorher Bescheid geben, dann wär das in Ordnung. Stellt sich die Frage: wie sieht es aus mit Kündigungsfrist? "kurz vorher" vesteht die Person A natürlich nicht als 3 Monate, wie dies der Fall wäre bei einem schriftlichen Mietvertrag. Wäre es bei all dem Ärger rechtlich für A möglich, die Wohnung auch innerhalb von 1-2 Monaten kündigen zu können? Für Antworten wäre ich dankbar. Curly |
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#2
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AW: Wieder mal: Kündigung ohne Mietvertrag durch den Mieter
Ein Mietvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden.
Jedoch für die Kündigung schreibt der Gesetzgeber die schriftliche Kündigung vor. BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung Die Kündigungsfrist: BGB § 573 c Fristen der ordentlichen Kündigung http://www.berliner-mieterverein.de/...chiv/fl091.htm |
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#3
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AW: Wieder mal: Kündigung ohne Mietvertrag durch den Mieter
Danke für die schnelle Antwort.
Dann gehe ich mal davon aus, das die betreffende Person A nicht an die 3-Monats-Kündigungsfrist gebunden ist. Denn dies wurde so nicht formuliert von Person B. Ist sehr gut, diese Klauseln jetzt zu kennen. Person A dankt ![]() |
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#4
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AW: Wieder mal: Kündigung ohne Mietvertrag durch den Mieter
Immer vorausgesetzt, man kann es beweisen
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