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  #1  
Alt 26.06.2011, 12:20
eddie eddie ist offline
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Beiträge: 3
eddie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
mahnverfahren nach insolvenz - sinnvoll? bezahlen?

ich habe am 8.6. einen antrag auf erlaß eines mahnbescheids gestellt, der wurde nach kostenrechnung am 10.6. erlassen, diese traf erst am 22.6. bei mir ein. die insolvenz trat jedoch schon am 14.6. ein.

in der bekanntmachung zur insolvenzeröffnung heißt es: "maßnahmen der zwangsvollstreckung (....) gegen die schuldnerin werden untersagt."

fragen: sollte / muß ich die kostenrechnung begleichen? auch wenn die handlung offenbar "untersagt" ist? kann ich mir begründete hoffnungen machen, etwas von meiner forderung wiederzusehen? mir wurde eine frist von 2 wochen zur zahlung gestellt, die rechnung traf wie gesagt erst zwei tage vor ablauf hier ein - wann muß ich (wenn überhaupt) zahlen? - danke!
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Alt 26.06.2011, 18:53
Wahrsager
Dieser Beitrag wurde von Wahrsager gelöscht.
  #2  
Alt 26.06.2011, 19:07
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: mahnverfahren nach insolvenz - sinnvoll? bezahlen?

Erst wenn die Kostenrechnung bezahlt ist, wird ein Mahnbescheid bearbeitet.

Der Schuldner ist insolvent. Es kann kein Mahnbescheid, damit auch kein Vollstreckungsbescheid gegen ihn gestellt werden.

Die Forderungen sollten der Insolvenztabelle, Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahrens beigefügt werden.

Die Insolvenztabelle stellt einen Titel dar, es könnte 30 Jahre lang vollstreckt werden. Die Voraussetzung ist natürlich keine Restschuldbefreiung.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 26.06.2011, 19:12
eddie eddie ist offline
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Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 3
eddie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: mahnverfahren nach insolvenz - sinnvoll? bezahlen?

"Erst wenn die Kostenrechnung bezahlt ist, wird ein Mahnbescheid bearbeitet. Der Schuldner ist insolvent. Es kann kein Mahnbescheid, damit auch kein Vollstreckungsbescheid gegen ihn gestellt werden."

das ist ja eben meine frage: obwohl ich keinen mahnbescheid stellen kann, soll ich ihn bezahlen. muß ich? wäre dann doch absurd.

"Die Forderungen sollten der Insolvenztabelle, Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahrens beigefügt werden."

wer macht das, wie, wo? - danke!
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  #4  
Alt 27.06.2011, 10:33
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: mahnverfahren nach insolvenz - sinnvoll? bezahlen?

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Erst wenn die Kostenrechnung bezahlt ist, wird ein Mahnbescheid bearbeitet.
Ich dachte, es geht daraus hervor!
Wenn die Kostenrechnung nicht bezahlt wird, dann passiert auf dem Gericht nichts. Nur er wird in dem Reißwolf zugeführt.
Es wird doch der Hinweis gegeben, dass es sinnlos ist, einen Mahnbescheid zu aktivieren!
Zitat:
Zitat von eddie
Die Forderungen sollten der Insolvenztabelle, Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahrens beigefügt werden.
wer macht das, wie, wo? - danke!
Sie teilen dem Insolvenzverwalter mit, dass offene Rechnungen bestehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverwalter
http://www.insolvenz-ratgeber.de/forderungsausfall/
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager

Geändert von Wahrsager (27.06.2011 um 10:39 Uhr).
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