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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Mahnverfahren?
Frage: Offene Betriebskosten-Nachzahlung
Nach Rechnung und jetzt 1. + 2.Mahnung noch keine Zahlung! Wie wird weiter verfahren? Wann kann ich die Forderung an Inkasso-Unternehmen übergeben? Ist eine 3. Mahnung erforderlich? Und wie hoch kann ich die Mahngebühr ansetzen? Mieter reagiert bis jetzt nicht auf die Schreiben. Gruß...Hardy |
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#2
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AW: Mahnverfahren?
Warum wurde nicht bezahlt, waren Beanstandungen?
Es kommt darauf an, wie die Mahnungen abgefasst sind. Steht dort ein Datum, dann könnte der Mieter in Verzug sein, wenn die Abrechnung korrekt war. Es kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Widerspricht der Mieter, dann muss ein streitiges Verfahren eingeleitet werden. Wenn der Mieter auf das gerichtliche Mahnverfahren nicht reagiert, kann der Vollstreckungsbescheids, ein vollstreckbaren Titel beantragt werden. Hieraus folgt dann die Zwangsvollstreckung. Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenverordnung. Was kann ein Inkasso-Unternehmen ohne Titel machen, nichts. Es ist Schriftverkehr für den Papierkorb.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Mahnverfahren?
Danke für die Antwort.
Es gab seitens des Mieters keine Beanstandung bzw. irgendwelche Antwort. In der BK-Abrechnung und den folgenden 2 Mahnschreiben waren immer Zahlungsdatum (Abstand 2 -3 Wochen) genannt. Frage nochmal: Ist 3. Mahnung mit Ankündigung auf gerichtliches Mahnverfahren erforderlich ? wie ist die Vorgehensweise ? Muß ich zunächst zum Anwalt oder direkt auf das Amtsgericht? Gruß...Hardy |
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#4
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AW: Mahnverfahren?
Es wird zu weitläufig zu erklären, was ist Fälligkeit, Zahlungsverzug und Mahnung.
Wird ein Kalendertag zur Zahlung genannt, dann ist man autom. In Verzug und es muss nicht gemahnt werden. Wenn dort 2 - 3 Wochen stehen, wird man nicht automatisch in Verzug gesetzt. Geregelt ist es im BGB § 286. Bitte hier nachlesen: http://www.kiehl.de/downloads/135799/LP-49646.pdf Es muss keine Mahnung geschrieben werden, wenn Verzug ist. Dann stellt man einen Mahnbescheid. Wenn Sie sich es zutrauen, dann können Sie es selbst einreichen. Ansonsten, bezahlt der, der verliert die Kosten für RA und Gericht.
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