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#1
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Mahnbescheid nachverfolgen
Frage:
Ich habe einen Mahnbescheid gegen einen Gläubiger erwirkt. Nun behauptet dieser, dass er diesen nicht erhalten hat. Wie kann ich nun nachweisen, dass der MB zugestellt wurde? Der Briefträger vermerkt ja lediglich auf dem Umschlag der eingeworfen wird das Datum der Zustellung und ggf. Uhrzeit. DANKE |
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#2
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen
Zitat:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de...Mahnbesch.html Zitat:
Beim Gericht kann über die Zustellung angefragt werden.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (29.12.2011 um 17:33 Uhr). |
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#3
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen
Da sich ja auch die Post mal irren kann, behauptet er nun, dass der MB wirklich nicht in seinem Briefksten war..
Meine Frage nun: nach welchem § richtet sich denn hier die Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gericht ? Dies hat er nun vor... |
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#4
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen
Zitat:
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen
Danke Wahrsager, er möchte aber die durch den VB angestrebten Zwangsvollstreckung außer Kraft setzen lassen...
diesen § suche ich, nach dem er sich wohl richten will...sprich die Aussetzung der ZV anstrebt. Welche Möglichkeiten hat denn da? Geändert von abl (02.01.2012 um 16:47 Uhr). |
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#6
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen
Siehe ZPO § 189 Heilung von Zustellungsmängeln.
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#7
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen
Hallo Wahrsager, ich habe mich, so glaube ich, immer noch falsch ausgedrückt:
ihm geht es jetzt nicht mehr darum(dank Dir übrigens), dass er den MB nicht bekommen hat, sondern will bei Gericht die von mir angestrebte ZV über irgendeinen § der ZPO aussetzen lassen, ich möchte nur wissen, wie dieser Paragraph heisst ![]() So, ich hoffe Du hast mich nun verstanden...DANKE ![]() |
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#8
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen
ZPO § 189 Heilung von Zustellungsmängeln sagt doch aus, wenn die Zustellung nicht nachgewiesen werden kann, dann gilt eben, es muss neu zugestellt werden. Hier kann dann der Schuldner Stellungnahme abgeben.
Ohne Titel keine Zwangsvollstreckung. Ein Titel wird, wenn der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid reagiert. Ansonsten ZPO § 767 Vollstreckungsabwehrklage § 775 Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung § 776 Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#9
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen
Ui, jetzt weiss ich auch woher der Wind des Gläubigers weht: zum 31.12.11 wäre die Forderung verjährt gewesen.
Jetzt bleibt ihm wirklich nur noch zu behaupten, dass der MB nicht in seinem Briefkasten war...oder fällt dir noch eine andere Taktik seinerseits ein, auf die ich mich einstellen sollte? |
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#10
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4ubiger Mit Einreichen des MB wird die Verjährung gehemmt http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnver...erj.C3.A4hrung
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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