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  #1  
Alt 29.12.2011, 15:43
abl abl ist offline
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abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mahnbescheid nachverfolgen

Frage:

Ich habe einen Mahnbescheid gegen einen Gläubiger erwirkt.

Nun behauptet dieser, dass er diesen nicht erhalten hat.

Wie kann ich nun nachweisen, dass der MB zugestellt wurde?

Der Briefträger vermerkt ja lediglich auf dem Umschlag der eingeworfen wird
das Datum der Zustellung und ggf. Uhrzeit.

DANKE
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  #2  
Alt 29.12.2011, 17:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen

Zitat:
Zitat von abl
Ich habe einen Mahnbescheid gegen einen Gläubiger erwirkt.
Wie vorgegangen werden muss, kann hier nachgelesen werden.
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de...Mahnbesch.html
Zitat:
Zitat von abl
Der Briefträger vermerkt ja lediglich auf dem Umschlag der eingeworfen wird das Datum der Zustellung und ggf. Uhrzeit.
Die Zustellung des Mahnbescheids erfolgt in der Regel durch die Post. Kann der Mahnbescheid nicht persönlich zugestellt werden, wirft er ihn in den Briefkasten ein. Er kann ihn auch beim zuständigen Postamt niederlegen und den Schuldner informieren. Der Brief gilt immer als zugestellt, auch wenn der Brief nicht abgeholt wird.

Beim Gericht kann über die Zustellung angefragt werden.
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Wahrsager

Geändert von Wahrsager (29.12.2011 um 17:33 Uhr).
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  #3  
Alt 02.01.2012, 14:38
abl abl ist offline
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abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mahnbescheid nachverfolgen

Da sich ja auch die Post mal irren kann, behauptet er nun, dass der MB wirklich nicht in seinem Briefksten war..

Meine Frage nun: nach welchem § richtet sich denn hier die Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gericht ?

Dies hat er nun vor...
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  #4  
Alt 02.01.2012, 16:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen

Zitat:
Zitat von abl
nach welchem § richtet sich denn hier die Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gericht ?
ZPO § 692 Mahnbescheid, ZPO § 189 Heilung von Zustellungsmängeln
__________________
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Wahrsager
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  #5  
Alt 02.01.2012, 16:44
abl abl ist offline
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abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mahnbescheid nachverfolgen

Danke Wahrsager, er möchte aber die durch den VB angestrebten Zwangsvollstreckung außer Kraft setzen lassen...
diesen § suche ich, nach dem er sich wohl richten will...sprich die Aussetzung der ZV anstrebt. Welche Möglichkeiten hat denn da?

Geändert von abl (02.01.2012 um 16:47 Uhr).
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  #6  
Alt 02.01.2012, 17:05
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen

Siehe ZPO § 189 Heilung von Zustellungsmängeln.
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist.
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  #7  
Alt 02.01.2012, 17:24
abl abl ist offline
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abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mahnbescheid nachverfolgen

Hallo Wahrsager, ich habe mich, so glaube ich, immer noch falsch ausgedrückt:

ihm geht es jetzt nicht mehr darum(dank Dir übrigens), dass er den MB nicht bekommen hat, sondern will bei Gericht die von mir angestrebte ZV über irgendeinen § der ZPO aussetzen lassen, ich möchte nur wissen, wie dieser Paragraph heisst

So, ich hoffe Du hast mich nun verstanden...DANKE
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  #8  
Alt 02.01.2012, 18:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen

ZPO § 189 Heilung von Zustellungsmängeln sagt doch aus, wenn die Zustellung nicht nachgewiesen werden kann, dann gilt eben, es muss neu zugestellt werden. Hier kann dann der Schuldner Stellungnahme abgeben.
Ohne Titel keine Zwangsvollstreckung. Ein Titel wird, wenn der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid reagiert.

Ansonsten
ZPO
§ 767 Vollstreckungsabwehrklage
§ 775 Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung
§ 776 Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln
__________________
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  #9  
Alt 02.01.2012, 22:01
abl abl ist offline
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abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mahnbescheid nachverfolgen

Ui, jetzt weiss ich auch woher der Wind des Gläubigers weht: zum 31.12.11 wäre die Forderung verjährt gewesen.

Jetzt bleibt ihm wirklich nur noch zu behaupten, dass der MB nicht in seinem Briefkasten war...oder fällt dir noch eine andere Taktik seinerseits ein, auf die ich mich einstellen sollte?
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  #10  
Alt 03.01.2012, 11:33
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AW: Mahnbescheid nachverfolgen

Zitat:
Zitat von abl
Ich habe einen Mahnbescheid gegen einen Gläubiger erwirkt
Der Begriff Gläubiger ist bekannt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4ubiger

Mit Einreichen des MB wird die Verjährung gehemmt
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnver...erj.C3.A4hrung
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