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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 08.12.2006, 00:14
Bomba Bomba ist offline
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Beiträge: 8
Bomba befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mängel in der Wohnung

ist ein Vermieter, bzw. die Eigentümergemeinschaft, verpflichtet defekte Thermopen-Scheiben zu ersetzen?
Der Mieter hat dieses bereits seit einem Jahr mehrfach bemängelt, ein Glaser hat die defekten Scheiben begutachtet, die Hausverwaltung bzw. Eigentümer sperren sich jedoch gegen diese Ausbesserung.

Gruß Bomba
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  #2  
Alt 08.12.2006, 09:39
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mängel in der Wohnung

Wenn diese nicht mehr isolieren, dann ja.
Was liegt denn vor?
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  #3  
Alt 08.12.2006, 10:16
Bomba Bomba ist offline
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Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 8
Bomba befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mängel in der Wohnung

In der Wohnung gibt sind Fenster bis zum Fußboden, bzw. viele Türen. Beide sind unterteilt in kleine Sprossenfenster. Und einige von diesen kleinen Scheiben (etwa 8 von ca. 16) sind 'beschlagen'. Sprich, die Thermopenverglasung ist defekt, sie dichten nicht mehr ab und Staub zieht auf die Innenseiten der Scheiben.
Sieht zu dem auch ziemlich schrecklich aus :-(
Wenn es draussen richtig windet, dann spürt man denLuftzug sogar in der Wohnung!
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  #4  
Alt 08.12.2006, 12:18
Sky-Rob Sky-Rob ist offline
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Beiträge: 40
Sky-Rob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mängel in der Wohnung

Hallo Bomba,
wenn der Mieter die Miete ordnungsgemäß mindert, mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mängels, werde Sie sich wundern, wie schnell es plötzlich geht (eigene Erfahrung) . Falls die Scheiben jedoch beim Einzug schon offensichtlich defekt waren könnte es wieder anders aussehen.
Solche Mängel muss man nicht hinnehmen.
Schönes Wochenende
S-R
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  #5  
Alt 10.12.2006, 21:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: Mängel in der Wohnung

Ich sehe hier auch einen Verstoß gegen die Wärmeschutzverordnung.
Wenn der VM nicht will, das Bauamt anschreiben. Diese haben auch Überwachungstätigkeiten! Es folgt dann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.
Lassen Sie sich an dem Verfahren beteiligen. Einfach unter der Anzeige schreiben, ich möchte am Verfahren teilnehmen. Dann werden Sie immer Informiert was passiert.

Dass es dort zieht, kann eigentlich nicht am Beschlagen der Scheiben liegen!
Thermoscheiben haben mehrere Schichten an Scheiben und dass diese alle defekt sind, glaube ich nicht.
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  #6  
Alt 12.12.2006, 15:19
Gina Gina ist offline
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Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Mängel in der Wohnung

Bei beschlagenen Scheiben wird kein Bauamt in Nds. tätig werden, da hier kein baurechtlicher Mangel vorliegt, der ein Einschreiten rechtfertigt. Wie auch schon gesagt worden ist, geht auch eine Mietminderung nicht, da dem Mieter vermutlich (?!) beim Einzug der Zustand der Scheiben bekannt war. Nur wenn beim Einzug dieser Mangel noch nicht vorgelegen hat und erst im Nachhinein aufgetreten ist, kann man einen Mietmangel geltend machen und zwar mit der Begründung, dass ein Vermieter seine Immobilie in einem mängelfreien Zustand halten muss. Nicht immer kann eine Eigentümer etwas dafür, wenn Probleme auftreten. So muss in einer Eigentumsanlage konkret anl. einer Eigentümerversammlung beraten und beschlossen werden, wenn Fenster (auch Elemente) ausgetauscht werden, ob hier ggf. eine Änderung der Fassade erfolgt. Dies wäre dann nur mit Genehmigung aller Eigentümer möglich (zur Zeit noch, ändert sich demnächst, da Gesetzesänderung aber erst ab 2007). Auch ist mir ein Urteil bekannt, wo ein Gericht in Nds. geurteilt hat, dass eine blinde Scheibe kein Mangel ist, wie z.B. undichte Fenster. Hier hat es sich nach Meinung des Richters nur um einen "Schönheitsfehler" gehandelt, der die Nutzung der Wohnung nicht so einschränkt, dass eine Mietminderung möglich war. Versuchen Sie doch - wie bereits ausgeführt- dem Vermieter unter Fristsetzung dazu aufzufordern,hier tätig zu werden und die Scheiben auszutauschen. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie sich ja anwaltlichen Rat holen.
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  #7  
Alt 13.12.2006, 14:40
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mängel in der Wohnung

Ich setze voraus, dass die Scheiben undicht sind und somit die Wirkung der Isolierung nicht gegeben ist. Dies ist dann kein Schönheitsfehler. Dann spielt es keine Rolle ob der Mangel schon vorhanden war.
Kann auch anders liegen.

Geändert von Wahrsager (13.12.2006 um 14:42 Uhr).
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  #8  
Alt 14.12.2006, 23:45
Bomba Bomba ist offline
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Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 8
Bomba befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mängel in der Wohnung

interessante Diskussion!

Der Mieter hat kurz nach Einzug dem Vermieter eine Mängelliste vorgelegt, in der die beschlagenen Thermopenscheiben bemängelt wurden.
Bei, bzw. vor Einzug ist dieser Mangel schlicht und einfach nicht aufgefallen. Wer achtet schon darauf?!

Lt. Vermieter hat die Eigentümergemeinschaft beschlossen derzeit diesen Mangel nicht zu beheben, da keine Rücklagen vorhanden sind (zur allgemeinen Belustigung: es gibt in diesem Anwesen 5 Eigentümer mit je einer Wohnung, jeder legt monatlich 20 Euro in den Gemeinschaftstopf! Ein Brüller....)

Die Frage ist, ob sich ein Mieter mit dieser Aussage zufrieden geben muß.
Denn der kann ja am allerwenigsten dafür und wer guckt schon gern gegen beschlagene Scheiben, bzw. sitzt vor undichten Fenstern?!
:-)

Grüße, Bomba
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  #9  
Alt 17.12.2006, 17:17
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AW: Mängel in der Wohnung

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist für einen Mieter nicht interessant!
Der Mieter hat nur mit dem Vermieter einen Vertrag und kann sich nur an seinen Vermieter wenden. Ob dort eine Rücklage besteht ist für den Mieter uninteressant.

Wenn die Fenster nicht isolieren, zu was diese gedacht sind, dann liegt ein Mangel vor! Dann kann das Bauamt eingeschaltet werden!
Mietminderung ist möglich, behebt aber nicht den Mangel!
http://www.brennecke-partner.de//fra...avi=&Submenue=
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  #10  
Alt 18.12.2006, 12:16
Gina Gina ist offline
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AW: Mängel in der Wohnung

Also für nicht isolierende Fenster ist das Bauamt nicht zuständig. Hier wird man nur tätig, wenn es sich um Mangel an der Bausbustanz und hier um zu befürchtende Personenschäden handeln könnte. Alles andere ist privatrechtlich zu regeln. Auch wenn der Vermieter Eigentümer an einer Wohnung in einer Wohnanlage ist, unterliegt er auch der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Fenster sind Gemeinschaftseigentum (Außenfassade). Gibt es in dieser Wohnanlage eigentlich eine Wohnungsverwaltung oder verwaltet jeder Eigentümer seine Wohnung allein. Denn nach den rechtlichen Grundsätzen muss für jede Eigentumswohnung ein festgelegter Betrag für Instandhaltungsrücklagen eingezahlt werden. Das sind mit Sicherheit andere Beträge als 20,00 Euro. Somit könnte der Mieter an den Vermieter auch als Eigentümer herantreten und hier nun wirklich eine Beanstandung, da auch bereits bei Einzug festgestellt, geltend machen. Der Mieter sollte an den Vermieter schreiben und unter Fristsetzung fordern, hier tätig zu werden, wobei nur der Austausch der blinden Scheiben durch einen Glaser gefordert werden kann, nicht das ganze Fenster. Wenn die Frist ohne Ergebnis verstreicht, die Miete mindern.
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