![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
#1
|
|||
|
|||
|
M.p.
Hallo !
Kann durch die Errichtung einer Brandschutzwand ein Carportbau (direkt hinter dem Carport anschließend) innerhalb einer Brandschutzbaulast doch rechtmäßig sein ? Danke... |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: M.p.
Warum soll es nicht gehen!
Wenn jetzt eine Brandschutzwand errichtet worden ist, könnte die Baulast im Baulastenverzeichnis doch gelöscht werden. Der Bau, für den die Brandschutzbaulast erfolgte wurde doch geheilt. Oder, verstehe ich den Text nicht! |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: M.p.
Hallo !
Zum SV (vermutlich in Sachsen-Anhalt): Die Carports wurde innerhalb einer Brandschutzbaulast (lt. Lastenblatt 5 Meter) errichtet. Dahinter "könnte" sich ein Gebäude befinden welches mit den Fensteröfnungen zu den Carports zeigen "könnte". Der Abstand der Ports beträgt zur Wand ca. 3,50 Meter. Nun ist die Frage, ob man durch den Bau einer Branschutzwand in der Länge und Höhe der Carports diese doch rechtmäßig errichtet sein könnten ? Aus welche Material müsste die Wand sein und braucht man dafür in Sachsen-Anhalt ne Baugenehmigung und die Zustimmung des Nachbarn ? Vielen Dank... M.P. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: M.p.
Es sollte gemeinsam mit dem Leuten vom Bauamt das Thema besprochen werden. Ein Bauamt ist auch beratend tätig!
Eine Brandwand verhindert den Brandüberschlag. ob dies bei der Höhe und den Abständen zu Fenstern gegeben ist, kann doch keiner von hier aus sagen. Material kann auch nicht gesagt werden, nur es muss den Brand standhalten. Die Statik spielt eine Rolle. |