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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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m²-Festlegung
Vor Neuvermietung einer Wohnung habe ich durch Nachmessung festgestellt, dass ich für die besagte Wohnung immer für 1 m² zuviel Miete berechnet habe. Kann man die großen Fensterbänke ca. 1,5m² mit einberechnen?
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#2
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AW: m²-Festlegung
Aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) geht hervor, was alles berechnet wird. Die Wohnung ist nicht bekannt, deshalb siehe § 3 Ermittlung der Grundfläche Abs. 3 .4.
Wegen der Abweichung siehe http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/...Mietmangel.htm
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |