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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 10.02.2011, 11:03
rosaline rosaline ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 49
rosaline befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
m²-Festlegung

Vor Neuvermietung einer Wohnung habe ich durch Nachmessung festgestellt, dass ich für die besagte Wohnung immer für 1 m² zuviel Miete berechnet habe. Kann man die großen Fensterbänke ca. 1,5m² mit einberechnen?
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  #2  
Alt 10.02.2011, 11:39
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: m²-Festlegung

Aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) geht hervor, was alles berechnet wird. Die Wohnung ist nicht bekannt, deshalb siehe § 3 Ermittlung der Grundfläche Abs. 3 .4.

Wegen der Abweichung siehe
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/...Mietmangel.htm
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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