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#1
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Lufterwärmungsanlage
Nachbar A will nahe der Grundstücksgrenze (ca. 1,5 m Abstand zur Grenze) eine Lufterwärmungsanlage instalieren. Mit dieser Anlage wird Luft angesaugt, erwärmt und damit zur Beheizung des Hauses benutzt. Die Schallemission soll ca. 35 Dezibel betragen, muß Nachbar B die Errichtung dieser Anlage dulden bzw. kann er etwas dagegen tun? Bundesland ist Schleswig-Holstein
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#2
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AW: Lufterwärmungsanlage
Anscheinend ist es ein Wärmerückgewinnungssystem. Wo eine Zuluftanlage ist, muss auch Abluftanlage vorhanden sein.
Vom Prinzip ist nichts einzuwenden, es wird vom Staat gewünscht. Ob die Anlage in die Bauordnung fällt ist noch umstritten. Der Gesetzgeber wollte oder will dies dort rausnehmen. Die Energieeinsparung soll vor dem Eigentumsrecht, dem Nachbarschaftsrecht gestellt werden. Das Bauamt gibt Auskunft. Außerdem gilt die TA Lärm und dort muss unter dem ausgewiesenem Wohngebiet nachgeschaut werden. Da von den Werten im ungünstigen Fall 35 dB (A) einzuhalten sind und diese eingehalten werden, spricht nichts dagegen. |