Lohnfortzahlung bei Provisionen
Hallo,
wenn jemand Vertriebbeauftragter in einem Handelunternehmen ohne (Mantel-)Tarifvertrag ist, ein Fixum bekommt und daneben noch mtl. Provisionen, wie müssen diese bei Krankheit und Urlaub des Arbeitsnehmers dann berechnet und gezahlt werden?
Sie sind mtl. stark schwankend, d.h. also, dass der Bemessungszeitraum der Berechnung des Lohnfortzahlungsatzes aus den durchschnittlichen Provisionen aus dem letzten Jahr (pro Tag) sich berechnen.
D.h. es sollten doch bei Krankheit/Urlaub
a. das Fixum weiter gezahlt werden und
b. ein Tagessatz (Durchschnitt aus den Provisionen des Vorjahres) pro Urlaubs- und Krankheitstag im Monat zusätzlich gezahlt werden.
Frage: Wie wird dann genau dieser Tagessatz berechnet? Sind das die Gesamtprovisionen aus dem Vorjahr geteilt durch die gesamten Arbeitstage (220 Tage??) oder nimmt man den Schnitt von gar 13 Monaten?
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