Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 25.02.2006, 10:29
Manfred
Gast
 
Beiträge: n/a
Lohnfortzahlung oder Krankengeld?

Ich hatte im Oktober 2005 einen Unfall bei dem ich mir eine Schulterfraktur zugezogen habe. Diese wurde vom Arzt behandelt. Ich habe daraufhin den Urlaub zur Genesung genommen. Ich war also nicht krankgeschrieben. Im Januar bin ich auf eisglatter Straße gestürtzt und habe das Bein gebrochen.
Leider erfordert die Schulterverletzung nun eine OP. die nach Genesung der Beinfraktur durchgeführt werden muß.
Die beiden Erkrankungen überschreiten erheblich 6 Wochen.
Meine Frage: Bekomme ich weiterhin Lohnfortzahlung oder nach 6 Wochen Krankengeld?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.02.2006, 20:12
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Lohnfortzahlung oder Krankengeld?

Zitat:
Zitat von Manfred
Ich hatte im Oktober 2005 einen Unfall bei dem ich mir eine Schulterfraktur zugezogen habe. Diese wurde vom Arzt behandelt. Ich habe daraufhin den Urlaub zur Genesung genommen. Ich war also nicht krankgeschrieben. Im Januar bin ich auf eisglatter Straße gestürtzt und habe das Bein gebrochen.
Leider erfordert die Schulterverletzung nun eine OP. die nach Genesung der Beinfraktur durchgeführt werden muß.
Die beiden Erkrankungen überschreiten erheblich 6 Wochen.
Meine Frage: Bekomme ich weiterhin Lohnfortzahlung oder nach 6 Wochen Krankengeld?

Bitte Forenregeln beachten:

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos! Dieses Forum dient dazu, Erfahrungen auszutauschen und allgemeine Rechtsprobleme zu diskutieren. Individuelle, konkrete und kostenlose Rechtsberatung ist hingegen in Internetforen gesetzlich verboten. An dieser Rechtslage können wir nichts ändern.

Wenn Sie möchten, daß wir Ihre Frage hier diskutieren können, dann sollten Sie Ihre Frage deshalb als eine allgemeine Frage von generellem Interesse formulieren. Nur dann dürfen wir Ihre Frage hier diskutieren.

Von Gesetzes wegen nicht zulässig sind etwa Fragen wie:"Mein Vermieter hat... Mein Nachbar sagt..." Antworten werden Sie jedoch erhalten, wenn Sie allgemein und abstrakt etwa wie folgt formulieren:

"Hallo, folgender Fall: A ist ein Vermieter, B ein Mieter. Wenn A dem B einen Brief schickt..."

Geändert von admin (25.02.2006 um 20:17 Uhr).
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Zusammenveranlagung oder getrennt ? Unregistriert Steuerrecht 2 05.02.2006 20:04
Angebot annehmen oder nich nicht - Selbständig Unregistriert Steuerrecht 1 01.01.2006 17:58
Lohnfortzahlung bei Krankheit innerhalb 1 Jahr Susanne Arbeitsrecht 1 30.08.2005 11:42


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1