Zitat:
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Zitat von Manfred
Ich hatte im Oktober 2005 einen Unfall bei dem ich mir eine Schulterfraktur zugezogen habe. Diese wurde vom Arzt behandelt. Ich habe daraufhin den Urlaub zur Genesung genommen. Ich war also nicht krankgeschrieben. Im Januar bin ich auf eisglatter Straße gestürtzt und habe das Bein gebrochen.
Leider erfordert die Schulterverletzung nun eine OP. die nach Genesung der Beinfraktur durchgeführt werden muß.
Die beiden Erkrankungen überschreiten erheblich 6 Wochen.
Meine Frage: Bekomme ich weiterhin Lohnfortzahlung oder nach 6 Wochen Krankengeld?
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