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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Liebe Nachbarn
A wohnt in einer Doppelhaushälfte,b schüttelt oft das Bettzeug aus dem Fenster schräg über der Terasse von a.Nun fliegt "Dreck" auf die Terasse, die Gartenmöbel und die Wäsche von a.B wurde schon freundlich gebeten es zu unterlassen, macht aber weiter ! Muss es sich a gefallen lassen, der Wind kommt zu 95 % so, dass es immer bei a landet ?
schumann |
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#2
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AW: Liebe Nachbarn
Mir fehlen die Worte!
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#3
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AW: Liebe Nachbarn
Wahrsager, warum fehlen ihnen die Worte?
Wieso machen sie sich über mich lustig? Für mich ist es ein Problem, wenn a den Dreck von b ab bekommt. dafür hat a kein Haus gekauft um sich über solche Nachbarn zu ärgern, als Mieter hätte sich der Vermieter drum kümmern müssen und als Eigentümer ist der der letzte Trottel, der sich alles gefallen lassen muss. |
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#4
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AW: Liebe Nachbarn
Zitat:
Zitat:
Protokolle möglichst von Zeugen beglaubigen lassen. Die Unterlagen kopieren und ans Umweltamt schicken. Das wird dann aktiv - oder nicht. Die Originale gut aufheben für eine Klage, die sich auf § 906 und/oder 1004 BGB stützen könnte, um "b" zur Unterlassung der Beeinträchtigung zu verpflichten. Auch mal nachschauen, ob es eine Ortssatzung o. ä. gibt, die diese Frage regelt. Kann mich dunkel an einen Fall erinnern, in dem jemand sein Staubtuch aus dem Fenster ausgeschüttelt hatte und anschließend dafür ein Ordnungsgeld (o. ä.) bezahlen musste. |
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#5
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AW: Liebe Nachbarn
Es gibt auch das Fürsorgegebot im Nachbarschaftsgesetz. Das wohl beinhaltet, dass man selbst dafür Sorge tragen muss, dass niemand durch mein Tun und Handeln beeinträchtigt wird. Dies könnte z.B. auch sein, wenn man Blumen in einem Balkonkasten gießt und die darunter liegende Wohnung samt der Bewohner (hier ggf. auf Terrasse oder Balkon) durch das Gießwasser beeinträchtigt wird. A könnte ja schriftlich an B herantreten und noch einmal bitten, das Ausschütteln zu unterlassen oder in eine Zeit zu legen, wo auf der Terrasse niemand ist. Im übrigen besteht bei Reihenhäusern und Doppelwohnhäuser immer die Gefahr, dass hier Beeinträchtigungen stattfinden, schon allein aus dem Grund des direkten Kontaktes durch die engstehenden Häuser. Allein auch darin, dass man unwillkürlich auf den Terrassen die Nachbargespräche mitbekommt, ob man will oder nicht und auch die entsprechende Lautstärke. Daher sollte man sich dieses Umstandes bewusst sein, wenn man sich ein Reihenhaus oder Doppelwohnhaus baut oder kauft.
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#6
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AW: Liebe Nachbarn
Ich würde den Nachbarn bitten, bevor er ins Bett geht, vorher Kniebeugen zu machen. Dann kann der Dreck schon vom Körper abplatzen. Er kann ihn dann selbst auffegen und entsorgen.
Wenn es sich um leichte Partikel handelt, dann werden diese durch die Thermik an der Hauswand, unterstützt durch die Wärmeschichten im Zimmer, der geöffneten Tür des Balkons oder Fensters, nach oben transportiert, so dass diese nicht in die Tiefe fallen. Natürlich darf keine Emissionen auf Nachbars Grundstück erfolgen. Für Regen gibt es Messeinrichtungen die die Niederschlagsmenge messen. Ich würde diese aufstellen und dann ablesen, welche Menge Dreck sich gesammelt hat. Die Menge dann in Plastiktüten aufheben zur Beweissicherung. Trennen muss man natürlich den Dreck den der Nachbar ausschüttelt und der der in der Umgebung selbst schon herumfliegt. ![]() |
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