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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 18.09.2007, 11:34
schumann schumann ist offline
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Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 2
schumann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Liebe Nachbarn

A wohnt in einer Doppelhaushälfte,b schüttelt oft das Bettzeug aus dem Fenster schräg über der Terasse von a.Nun fliegt "Dreck" auf die Terasse, die Gartenmöbel und die Wäsche von a.B wurde schon freundlich gebeten es zu unterlassen, macht aber weiter ! Muss es sich a gefallen lassen, der Wind kommt zu 95 % so, dass es immer bei a landet ?

schumann
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  #2  
Alt 18.09.2007, 12:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Liebe Nachbarn

Mir fehlen die Worte!
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  #3  
Alt 18.09.2007, 14:04
schumann schumann ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 2
schumann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Liebe Nachbarn

Wahrsager, warum fehlen ihnen die Worte?
Wieso machen sie sich über mich lustig?
Für mich ist es ein Problem, wenn a den Dreck von b ab bekommt.
dafür hat a kein Haus gekauft um sich über solche Nachbarn zu ärgern, als Mieter hätte sich der Vermieter drum kümmern müssen und als Eigentümer ist der der letzte Trottel, der sich alles gefallen lassen muss.
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  #4  
Alt 18.09.2007, 23:39
Willy-Martin Willy-Martin ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2006
Beiträge: 147
Willy-Martin wird schon bald berühmt werden
AW: Liebe Nachbarn

Zitat:
Zitat von schumann
Wahrsager, warum fehlen ihnen die Worte?
Es ist sicherlich das blanke Entsetzen, das ihn sprachlos macht.

Zitat:
Zitat von schumann
Für mich ist es ein Problem, wenn a den Dreck von b ab bekommt.
Zuerst wäre zu klären, ob es ein Problem für "a" ist und worin es besteht:
  • Ist es der Krach beim kraftvollen Aufschütteln der Federdecke? Dann bitte Lärmprotokoll führen.
  • Sind es die Immissionen (Gänseflaumfedern, abgebrochene Zehnägel, Haare, Hautschuppen, Kuchenkrümel, verendete Hausstaubmilben etc.), die auf der Terrasse landen? Dann bitte ein Messprotokoll führen. Zeit und jeweilige Schichtdicke auf der Terrasse (in mm) festhalten. Fotos sind auch hilfreich.

Protokolle möglichst von Zeugen beglaubigen lassen.

Die Unterlagen kopieren und ans Umweltamt schicken. Das wird dann aktiv - oder nicht.
Die Originale gut aufheben für eine Klage, die sich auf § 906 und/oder 1004 BGB stützen könnte, um "b" zur Unterlassung der Beeinträchtigung zu verpflichten.

Auch mal nachschauen, ob es eine Ortssatzung o. ä. gibt, die diese Frage regelt. Kann mich dunkel an einen Fall erinnern, in dem jemand sein Staubtuch aus dem Fenster ausgeschüttelt hatte und anschließend dafür ein Ordnungsgeld (o. ä.) bezahlen musste.
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  #5  
Alt 19.09.2007, 09:07
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Liebe Nachbarn

Es gibt auch das Fürsorgegebot im Nachbarschaftsgesetz. Das wohl beinhaltet, dass man selbst dafür Sorge tragen muss, dass niemand durch mein Tun und Handeln beeinträchtigt wird. Dies könnte z.B. auch sein, wenn man Blumen in einem Balkonkasten gießt und die darunter liegende Wohnung samt der Bewohner (hier ggf. auf Terrasse oder Balkon) durch das Gießwasser beeinträchtigt wird. A könnte ja schriftlich an B herantreten und noch einmal bitten, das Ausschütteln zu unterlassen oder in eine Zeit zu legen, wo auf der Terrasse niemand ist. Im übrigen besteht bei Reihenhäusern und Doppelwohnhäuser immer die Gefahr, dass hier Beeinträchtigungen stattfinden, schon allein aus dem Grund des direkten Kontaktes durch die engstehenden Häuser. Allein auch darin, dass man unwillkürlich auf den Terrassen die Nachbargespräche mitbekommt, ob man will oder nicht und auch die entsprechende Lautstärke. Daher sollte man sich dieses Umstandes bewusst sein, wenn man sich ein Reihenhaus oder Doppelwohnhaus baut oder kauft.
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  #6  
Alt 19.09.2007, 09:42
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Liebe Nachbarn

Ich würde den Nachbarn bitten, bevor er ins Bett geht, vorher Kniebeugen zu machen. Dann kann der Dreck schon vom Körper abplatzen. Er kann ihn dann selbst auffegen und entsorgen.

Wenn es sich um leichte Partikel handelt, dann werden diese durch die Thermik an der Hauswand, unterstützt durch die Wärmeschichten im Zimmer, der geöffneten Tür des Balkons oder Fensters, nach oben transportiert, so dass diese nicht in die Tiefe fallen.

Natürlich darf keine Emissionen auf Nachbars Grundstück erfolgen.
Für Regen gibt es Messeinrichtungen die die Niederschlagsmenge messen. Ich würde diese aufstellen und dann ablesen, welche Menge Dreck sich gesammelt hat. Die Menge dann in Plastiktüten aufheben zur Beweissicherung. Trennen muss man natürlich den Dreck den der Nachbar ausschüttelt und der der in der Umgebung selbst schon herumfliegt.
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