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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 22.05.2007, 11:59
Sascha Sascha ist offline
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Registriert seit: 22.05.2007
Beiträge: 1
Sascha befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
lichtbelästigung

hallo,

wir haben folgendes problem, bei dem wir nicht wissen, wie wir reagieren koennen:
mit steigender temperatur zieht es uns abends nach draussen auf die terasse (bis etwa 23:30).
angrenzend (ca 3m) befindet sich das nachbarshaus u., wie der zufall es will, das schlafzimmer der nachbarin, die sich ganz offensichtlich durch unsere beleuchtung (1xaussenbeleuchtung, lichtschlauch) ziemlich belaesigt fuehlt (sie trommelt laut gegen das fenster/rolladen oder ruft an/bruellt rueber u.ä. - ziemlich unfreundliches verhalten).
das ganze geht soweit, dass wir nur noch mit kerzen draussen sitzen (wir wollen dem streit so gut es geht ausweichen), obwohl wir nicht das gefuehl haben, mit unserem gedaemmten licht (s.o.) jemanden zu beschraenken, zumal durch herunterlassen der rolladen seitens der nachbarin kein licht mehr ins schlafzimmer dringen kann. allerdings schlaeft sie offensichtlich lieber mit offenem fenster.
wir hingegen wollen nicht auf unser recht verzichten, auf unserer trasse zu sitzen.

auf klaerungsversuche reagiert unsere nachbarin nicht - ein miteinander reden ist ausgeschlossen.

gibt es eine gesetzliche regelung fuer solche faelle (ich weiss nur von laermbelaestigung)?

wie koennen wir reagieren?

vielen dank im voraus

PS: weihnachtsbeleuchtung ist allerdings immer gerne gesehen
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  #2  
Alt 22.05.2007, 12:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: lichtbelästigung

Das LG Wiesbaden hat am 19.12.2001, NJW 2002, 615 ff ein Urteil gesprochen, zum Glühlampenstreit.

Der dauerhafte Betrieb des Beleuchtungskörpers mit einem Leuchtmittel 40 W hat den Nachbarn gestört. Nach § 1004 BGB besteht Beseitigungsanspruch durch das erhebliche Gefühl der Lästigkeit. Das Gericht wies ab, durch Rollladen, Gardinen es auf ein zumutbares Maß einzudämmen.
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