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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 08.08.2010, 18:48
Tinjara Tinjara ist offline
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Registriert seit: 07.08.2010
Beiträge: 3
Tinjara befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Leidige Stellplätze, Hof und Lärm

Hallo ihr Lieben,

ich bin nicht sicher, ob das Thema unter Nachbarschafts- oder Mietrecht gehört. ;-) Ich bitte herzlich bei einem falschen Post, diesen zu entschuldigen und ggfs. zu verschieben?

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ein Haus mit Hinterhof - asphaltiert - abgegrenzt durch Mauern bzw. Hauswände - ausgenommen eine kleine sehr enge Einfahrt die nicht verschlossen werden kann (Tor, Kette), da sie ebenso auf das Grundstück des Nachbarhauses führt. Typische Ruhrpotthinterhofkulisse ^^.

Das Haus ist zur Zeit vermietet an 3 Parteien. 1 Familie + 3 Kinder und Hund im Anbau, eine alleinstehende Frau im kompletten Erdgeschoss das Haupthauses, eine alleinstehende bettlägerige Frau im 1. OG des Hauses. 3 abgeteilte Wohneinheiten. Eingang vom Hauphaus ist zur Straße, Eingang des Anbaus ist auf dem Hof.

Das Haus ist Eigentum und komplett vermietet. Der Besitzer ist unter Vormundschaft und der bestellte Vormund hat die komplette Angelegenheit wiederum an eine Hausverwaltung übergeben.

Die Hofnutzung ist allen Parteien erlaubt - aus gegebenen Umständen wird dieser allerdings eigentlich nur von 2 Parteien (Erdgeschoss und Anbau) genutzt.

Gemäß Hausverwaltung gibt es vier Stellplätze auf dem Hof, zum Anbau gehört noch eine Garage, die allerdings fest zum Anbau gehört. Diese Stellplätze sind NICHT gekennzeichnet oder eingezeichnet.

Die Partei Erdgeschoss hat direkt 1 Stellplatz bei Einzug gemietet und dieses wurde im Mietvertrag aufgenommen. Gemäß telefonischer Vereinbarung mit der Hausverwaltung wurde noch ein 2. Stellplatz zugefügt - aus Kulanz und als kleine Wiedergutmachung für diverse Tätigkeiten im Haupthaus für die Verwaltung.

Die Partei im Anbau besitzt kein Auto - und hat somit auch keinen Stellplatz gemietet. Die von der Wohnung aus begehrbare Garage wird als Abstellraum und Waschküche usw. genutzt.

Die Partei Erdgeschoss hat einen direkten Zugang über eine Balkontür zum Hof und die Erdgeschosswohnung zeigt auch mit 2 Zimmern auf diesen hinaus.

Soweit die Fakten...

Die Realität sieht nunmehr leider so aus, dass die Partei im Anbau eine große, sehr große Familie und Freundeskreis hat und diese zu jeder Tages- und Nachtzeit auf den Hof fahren und derart parken, dass es unmöglich ist mit einem anderen Wagen vom Hof runter oder aber raufzukommen.

Damit meine ich übrigens nicht, dass nur kurzfristig zum ein- oder ausladen von Kindern, Bierzeltgarnituren, Megagrills oder ähnlichem geparkt wird, sondern tatsächlich über mehrere Stunden - teils von morgens bis abends.

Sollte nunmehr also Partei Erdgeschoss sich zu ihrem Wagen begeben, ist eine Wegfahrt großteils erst möglich, nachdem sich irgendein Besuch der Partei Anbau zu seinem Fahrzeug begeben hat und dieses wegsetzt. Selbiges entsprechend bei Rückkehr.

Auch die Hofnutzung ist ein wenig sehr unausgeglichen. Partei Anbau hat über den gesamten Hof diverse Grills, diverse Tische + Stühle, Kinderspielzeug und Hundehaufen verteilt, so daß der Partei Erdgeschoss noch so gerade eben eine balkongroße Fläche unter den Fenstern der eigenen Wohnung nutzt.

Beide Parteien sind relativ zeitgleich erst eingezogen (Abstand von 2 Monaten) im Spätherbst letzten Jahres.

Die Partei Erdgeschoss hat einige Male bei Begegnungen auf dem Hof in nettem und höflichen Ton auf extreme Dinge hingewiesen und gebeten doch darauf zu achten.

Da dieses nicht half, wurde der Hausverwalter hinzugegezogen, der bislang einen Brief mit der Bitte Hundehaufen und Unrat zu entfernen + Hinweis, dass auf dem Hof lediglich nur Mieter mit Stellplatz zu parken haben ignoriert wurde. Eine weiterer Brief mit erster Abmahnung wurde lediglich kurzfristig zur Kenntnis genommen.

Nun die Frage: Kann die Partei Erdgeschoss den Hausverwalter - oder Vormund - bitten, den Hof quasi einzuteilen - ggfs. mit Markierungen Stellplatz? Denn mittlerweile wird auch noch teilweise das balkongroße Stück dieser Partei mit Bierzeltgarnituren vollgestellt und besetzt.

Die Partei Erdgeschoss ist noch sehr zögerlich dafür zu sorgen, dass die zweite Abmahnung bei Partei Anbau ins Haus flattert, da die Hausverwaltung wenig Skrupel hat bei weiterem Zuwiderhandeln die Partei Anbau zu kündigen.

Gibt es also eine mögliche Lösung des Problems durch Einteilung und Markierung der Flächen - dies zu der Wohnung, das zu jener ... usw?

Mit freundlichen Grüßen

Tinjara
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  #2  
Alt 09.08.2010, 12:18
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Leidige Stellplätze, Hof und Lärm

Unwichtig ist, wer zuerst eingezogen ist. Wichtig ist, wer was gemietet hat.

Ansprechpartner für Mieter ist der Verwalter!
Dieser hat dafür zu sorgen, dass gemietete Stellplätze nicht von anderen benutzt werden. Die Zu- und Abfahrt gewährleistet wird. Ein gemieteter Stellplatz ist ein fest zugeteilter Platz, den kein anderer, Mieter und deren Besucher nutzen kann.

Ob Besucher auch den Hof nutzen können, ist ebenfalls mit dem Verwalter festzulegen.

Wenn der übrige Hof allen zur Verfügung steht, dann nutzt ihn der, der es will. Tische und Stühle dürfen nicht dauerhaft aufgestellt werden, damit andere die Fläche auch mal nutzen können.
__________________
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Wahrsager
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  #3  
Alt 10.08.2010, 01:30
Tinjara Tinjara ist offline
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Tinjara befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Leidige Stellplätze, Hof und Lärm

Ganz vielen lieben Dank für die schnelle und klare Antwort. :-)

Ja, die Aussage des Verwalters dazu ist sehr klar und deutlich.

Aussage der Verwalter:
Abgesehen von normaler Ordnung und Sauberkeit (Hundehaufen gehören nun mal nicht in jede Ecke und müssen entfernt werden - fremder Müll in der Tonne muss nicht geduldet werden - und die Mülltonnen sind zugewiesen , die Hofnutzung steht jeder Partei zu gleichen Teilen zu - allerdings als Goodwill - und keine Partei darf hier flächentechnisch benachteiligt werden, fremde Wagen ohne gemieteten Stellplatz dürfen nicht auf dem Hof stehen, sprich von den Mietern Anbau darf kein Wagen dort stehen - es sei denn zum anliefern oder ausladen .. kurzfristiges Halten also. Die Mieterin des Erdgeschosses zahlt für 2 Stellplätze und darf diese nutzen, ggfs. halt auch mit einem 2. Pkw als Besuch.

Oben genannte Aussage wurde schriftlich an die Partei Anbau übermittelt, da es nichts fruchtete kam die erste schriftliche Abmahnung.

Da allerdings die Partei Haupthaus Erdgeschoss eine alleinstehende Frau ist, (Kategorie wehrhaft wie ein Kaninchen) wird diese Abmahnung ignoriert und relativ deutlich in einem vier Augen Gespräch klargemacht, daß die Familie groß ist... Um es klar zu sagen, die Partei Erdgeschoss fühlt sich eingeschüchtert und bedroht.

Die Verwalter selbst leben und haben ihr Geschäftsbüro allerdings nicht in der gleichen Stadt. Sollte also eine zweite Abmahnung rausgehen inkl. der Ansage, dass bei weiterer Zuwiderhandlung die Kündigung erfolgt... ohne das die Quelle dazu genannt wird - wird automatisch angenommen, dass die Partei Erdgeschoß dieses zu verantworten hat, da man nunmal annimmt, dass die Verwalter weit weg sind und sich um nichts kümmern würden.

Daher die Frage - ist es rechtlich gesehen möglich und durchsetzbar, den Hof einfach komplett einzuteilen auf die drei Parteien - alles wird einer entsprechenden Partei zugewiesen - jeder Zentimeter Nutzung und Pflichten somit geregelt. Und zwar von seiten der Verwalter... inkl. Schilder die auf vermietete Stellplätze hinweisen und diese klar einzeichnen. Bislang ist dieses nämlich nicht der Fall. Oder wäre das eine Änderung an den Mietverträgen, die nicht einfach durchgeführt werden könnte?

Mit freundlichen Grüßen

Tinjara
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  #4  
Alt 10.08.2010, 12:43
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Leidige Stellplätze, Hof und Lärm

Die gemieteten Flächen sind so zu kennzeichnen oder abzusperren, dass zu erkennen ist, dass diese für andere nicht nutzbar sind!

Es liegt am Eigentümer, ob er eine Einteilung will.
Es könnte hierfür ein Vertrag gelten der zusätzlich geschlossen wird, ohne einen Eingriff in andere Verträge, Mietvertrag der Wohnung.

Wer sich nicht an Verträge hält, wird abgemahnt mit Androhung der Kündigung.
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Wahrsager
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  #5  
Alt 10.08.2010, 18:28
Tinjara Tinjara ist offline
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Tinjara befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Leidige Stellplätze, Hof und Lärm

Lieber Wahrsager,

ich danke Dir noch einmal herzlich für die Einschätzung der Situation und die direkte Antwort.

Die Partei Erdgeschoß hat nunmehr mit den Verwaltern noch einmal in Ruhe gesprochen und diesen liegt sehr daran, diese im Haus zu behalten.

Die Stellplätze werden in naher Zukunft komplett markiert, eingezeichnet und entsprechend beschildert.

Mit freundlichen Grüßen

Tinjara
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