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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Guten Tage zusammen,
muß für meine alte Mutter ans Sozialamt Auskunft geben über meine Einkommen- und Vermögensverhältnisse gemäß § 1605 BGB sowie über die meines Ehemannes. Er ist bereits Rentner. Wer kann mir sagen, was mit abgeschlossenen Lebensversicherungen geschieht, die in den nächsten Jahren zur Auszahlung kommen und auf die ich schon lange einzahle. Über eine baldige Auskunft wäre ich dankbar. Gruß Amy |
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#2
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Hallo,
Du brauchst Dir eigentlich keine Gedanken zu machen. Die Lebensversicherung brauchst Du, soweit ich weiß, gar nicht anzugeben. Mit Immobilie stehen euch sowieso mindestens 25tsd Euro Barschaft zu - ohne mindestens 75tsd; die nicht angerührt werden dürfen. Außerdem geht es hier ja auch um eure private Altersvorsorge. Generell gilt, hole Dir Rat bei einem Fachanwalt für Sozial- oder Familienrecht ein. Und keine Zahlung leisten, wenn euch das Sozialamt einen Unterhaltsanspruch berechnen sollte - spätestens dann zum Anwalt. Ein erstes Beratungsgespräch kostet um die 100 Euro und ist sein Geld ganz bestimmt wert. So viel wie möglich vorbereiiten (Unterlagen). Grüße, |