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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Bewohner D (Eigentümer eines EH) hält sich zwei Hunde im Zwinger, zwei freilaufende Katzen (nicht kastriert), ca. 15 Kaninchen in Außenställen und ca. 6 Hühner auf seinem Grundstück.
Wie viele Tiere und/oder Tierarten sind in einem reinen Wohngebiet erlaubt? Gibt es hierfür Bestimmungen/Vorschriften oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde verschieden? Lg Bulepi5 |
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#2
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AW: Laut Samtgemeinde reines Wohngebiet!
Ein Zwinger oder Außenställe können nach der Bauordnung genehmigungspflichtig sein.
In einem reinen Wohngebiet wird von der Behörde und auch von den Gerichten wird es so gehandhabt, keine Zustimmung erfolgen. Ein Anruf beim Ordnungsamt wird es klären.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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