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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Lärmschutz an gemeinsamer Zwischenwand in Doppelhaus
A und B besitzen ein Doppelhaus in NRW. A hat seine Hälfte vor 4 Jahren gekauft und renoviert. Vorher hat seine Hälfte einem älteren Ehepaar gehört. A hat zwei kleine Kinder. Die Trennwand der Doppelhaushälften ist beim Bau der Häuser 1959 als einfache Wand erbaut worden. A und seine Kinder verhalten sich ganz normal (eine Tür wird schon mal geknallt, Kinder weinen und schreien auch schonmal beim spielen...). B fühlt sich nun von den Geräuschen die durch diese Wand dringen gestört und drängt A er müsse seine Wandseite mit Styropor dämmen um die Geräusche zu mindern. B hat auf seiner Wandseite schon Styropordämmung angebracht, aber mit mäßigem Erfolg.
Ebenso hat B gefordert, dass A an seiner Treppe, die bei Erbauung des Hauses in der Zwischenwand verankert wurde, Maßnahmen ergreift um die Geräusche durch hoch und runterlaufen zu dämmen. Hierauf hat A Dämpfungsgummi unter die Trittflächen gelegt. Muß A nun seine Wand dämmen oder muß B die Geräusche hinnehmen? |
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#2
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AW: Lärmschutz an gemeinsamer Zwischenwand in Doppelhaus
Ob diese Maßnahmen greifen, bezweifle ich. Es ist ein Doppelhaus. Ich vermute, es liegt eine durchgegossene Decke vor. Sie sollten in die Bauzeichnungen schauen. Wenn diese dort so vorgegeben ist, dann hat jeder dies beim Kauf gesehen.
Es wäre jetzt ratsam, ohne alles unnötige auszuprobieren, ein Gutachten zu erstellen. Wer sich gestört fühlt, kann dies ja machen lassen. Die Kosten trägt zuerst der, der den Auftrag vergibt. Kinder müssen sich entfalten und hierzu gehört auch lautes Spielen! Da wird der Nachbar schlechte karten haben. Gerichte sehen dies übrigens genauso! |
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