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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 22.06.2007, 23:42
adracir adracir ist offline
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Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 1
adracir befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lärmbelästigung durch Springbrunnen

Hallo habe eine Frage,

Nachbar A und Nachbar B wohnen seit Jahren in Reihenhäusern nebeneinander.

Vor ca. 5 Jahren hatte Nachbar A die Idee sich einen Springbrunnen anzuschaffen.

Man muß sich den Springbrunnen von Nachbar A folgendermaßen vorstellen.

Eine Wassersäule von ca. 60 mm Durchmesser wird ca. 1,30 m nach oben geschossen und plätschert dann ungebremst auf Basaltsteine.
Der Brunnen von nachbar A hat einen Grenzabstand zu B von ca. 3 m.
Dementsprechend ist der Geräuschpegel auf der Terasse von Nachbar B.

Im Allgemeinen hät Nachbar A die Mittagsruhezeiten ein. Doch pünktlich um 15:00 Uhr wenn Nachbar B mit seinen Kindern auf der Terasse Hausaufgaben macht geht das Geplätscher los.

Muß Nachbar B sich diese Belästigung täglich gefallen lassen ?
Nachbar B versteht auf seiner Terasse beim Betrieb des Springbrunnes fast sein eigenes Wort nicht mehr.

Neben diesem Springbrunnen betreibt Nachbar A auch noch täglich für mehrere Stunden andere lärmerzeugende Gartengerät wie Häcksler, Motorpflug usw..

Was ist noch zumutbar.

Danke für die Hilfe

Geändert von adracir (22.06.2007 um 23:55 Uhr).
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  #2  
Alt 23.06.2007, 01:43
Willy-Martin Willy-Martin ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2006
Beiträge: 147
Willy-Martin wird schon bald berühmt werden
AW: Lärmbelästigung durch Springbrunnen

Zitat:
Zitat von adracir
Eine Wassersäule von ca. 60 mm Durchmesser wird ca. 1,30 m nach oben geschossen und plätschert dann ungebremst auf Basaltsteine.
Leider ist schlechter Geschmack nicht verboten.

Zitat:
Zitat von adracir
Muß Nachbar B sich diese Belästigung täglich gefallen lassen ?
Nachbar B versteht auf seiner Terasse beim Betrieb des Springbrunnes fast sein eigenes Wort nicht mehr.
Es gilt die TA Lärm.
Dann ist das ein Fall für das zuständige Umweltamt. Einfach anrufen und weiteres Vorgehen besprechen.
Zitat:
Zitat von adracir
Neben diesem Springbrunnen betreibt Nachbar A auch noch täglich für mehrere Stunden andere lärmerzeugende Gartengerät wie Häcksler, Motorpflug usw..
Auch hier gilt die TA Lärm.
Zudem kann man sich auf die 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) berufen. Die dort in der Anlage aufgeführten Geräte dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen betrieben werden und sonst nur zwischen 7 und 20 Uhr. Der Häcksler fällt unter Pos. 50 des Anhangs: Zerkleinerer. So hat man wenigstens am Sonntag Ruhe.

Bestimmte andere Geräte unterliegen zusätzlichen Einschränkungen und dürfen werktags nur zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr benutzt werden (z. B. Rasentrimmer, Vertikutierer und diese fürchterlichen Laubbläser). Einfach dort nachschauen.

Die 32. BImSchV erspart einem zwar die mühselige Lärmpegelmessungen, schützt aber nur die Nachtzeit und die Sonn- und Feiertage.

Unter Umständen steht neben dem Brunnen eine Wasserpumpe. Die muss - falls sie nicht im Unterwasserbetrieb läuft - lt. 32. BImSchV (Pos. 56 des Anhangs) ebenfalls am Sonntag ausgeschaltet bleiben - egal wie laut oder leise sie ist.

Zitat:
Zitat von adracir
Was ist noch zumutbar.
Im wesentlichen das, was die TA Lärm erlaubt, aber nur im Rahmen der 32. BImSchV.

Trotzdem sollte B mit A vorher ein klärendes Gespräch führen.
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  #3  
Alt 23.06.2007, 12:08
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Lärmbelästigung durch Springbrunnen

Ein Gespräch ist immer sinnvoll. Der Nachbar weiß oft nicht, dass etwas stört!
Auch leise Geräusche machen krank!
Man kann sich an das Umweltamt wenden.
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