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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Lärmbelästigung durch Springbrunnen
Hallo habe eine Frage,
Nachbar A und Nachbar B wohnen seit Jahren in Reihenhäusern nebeneinander. Vor ca. 5 Jahren hatte Nachbar A die Idee sich einen Springbrunnen anzuschaffen. Man muß sich den Springbrunnen von Nachbar A folgendermaßen vorstellen. Eine Wassersäule von ca. 60 mm Durchmesser wird ca. 1,30 m nach oben geschossen und plätschert dann ungebremst auf Basaltsteine. Der Brunnen von nachbar A hat einen Grenzabstand zu B von ca. 3 m. Dementsprechend ist der Geräuschpegel auf der Terasse von Nachbar B. Im Allgemeinen hät Nachbar A die Mittagsruhezeiten ein. Doch pünktlich um 15:00 Uhr wenn Nachbar B mit seinen Kindern auf der Terasse Hausaufgaben macht geht das Geplätscher los. Muß Nachbar B sich diese Belästigung täglich gefallen lassen ? Nachbar B versteht auf seiner Terasse beim Betrieb des Springbrunnes fast sein eigenes Wort nicht mehr. Neben diesem Springbrunnen betreibt Nachbar A auch noch täglich für mehrere Stunden andere lärmerzeugende Gartengerät wie Häcksler, Motorpflug usw.. Was ist noch zumutbar. Danke für die Hilfe Geändert von adracir (22.06.2007 um 23:55 Uhr). |
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#2
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AW: Lärmbelästigung durch Springbrunnen
Zitat:
Zitat:
Dann ist das ein Fall für das zuständige Umweltamt. Einfach anrufen und weiteres Vorgehen besprechen. Zitat:
Zudem kann man sich auf die 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) berufen. Die dort in der Anlage aufgeführten Geräte dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen betrieben werden und sonst nur zwischen 7 und 20 Uhr. Der Häcksler fällt unter Pos. 50 des Anhangs: Zerkleinerer. So hat man wenigstens am Sonntag Ruhe. Bestimmte andere Geräte unterliegen zusätzlichen Einschränkungen und dürfen werktags nur zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr benutzt werden (z. B. Rasentrimmer, Vertikutierer und diese fürchterlichen Laubbläser). Einfach dort nachschauen. Die 32. BImSchV erspart einem zwar die mühselige Lärmpegelmessungen, schützt aber nur die Nachtzeit und die Sonn- und Feiertage. Unter Umständen steht neben dem Brunnen eine Wasserpumpe. Die muss - falls sie nicht im Unterwasserbetrieb läuft - lt. 32. BImSchV (Pos. 56 des Anhangs) ebenfalls am Sonntag ausgeschaltet bleiben - egal wie laut oder leise sie ist. Zitat:
Trotzdem sollte B mit A vorher ein klärendes Gespräch führen. |
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#3
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AW: Lärmbelästigung durch Springbrunnen
Ein Gespräch ist immer sinnvoll. Der Nachbar weiß oft nicht, dass etwas stört!
Auch leise Geräusche machen krank! Man kann sich an das Umweltamt wenden. |
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