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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 27.10.2005, 19:06
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Lärmbelästigung durch Schlagzeug

Guten Tag,

seit ca. 2 Monaten ist unser Nachbar stolzer Besitzer eines neuen Schlagzeuges. Er trommelt zum Teil, gerade am Wochenende, manchmal von 14.00 Uhr bis 21.30 Uhr ununterbrochen. Es ist unerträglich. Das Getrommel ist so laut, daß es in der kompletten Straße und in der Nebenstraße zu hören ist. Muß man das hinnehmen?

Viele Grüße
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  #2  
Alt 28.10.2005, 10:21
Gina Gina ist offline
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Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
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AW: Lärmbelästigung durch Schlagzeug

Ist Ihr Nachbar auch Eigentümer oder Mieter des Objektes. Auf jeden Fall sollten Sie mit Ihrem Nachbarn das Gespräch suchen und bitten, gewisse Zeiten einzuhalten. Sie können natürlich auch auf das Rücksichtnahmegebot hinweisen. Nach Ihren Angaben hält er offensichtlich Ruhezeiten ein, gleichwohl kann natürlich über einen längeren Zeitraum das Schlagzeugspielen auch beeinträchtigen. Handeln Sie mit ihm doch Zeiten aus (z.B. 2 Std. täglich). Günstigerenfalls gibt sich das stundenlange Schlagzeugspielen nach einiger Zeit. Wenn der Nachbar nun gar nicht reagiert und er Mieter des Objektes sein sollte, dass können Sie sich evtl. an den Vermieter wenden. Ist er Eigentümer des Objektes müssten Sie überlegen, ob Sie die gute Nachbarschaft dahingehend stören wollen, dass Sie dann alle rechtlichen Mitteln ausschöpfen, aber das könnte natürlich für das Miteinander schlecht sein.
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  #3  
Alt 28.10.2005, 10:29
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
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AW: Lärmbelästigung durch Schlagzeug

Die Mittagszeit von 12.00 bis 15.00 (kann unterschiedlich sein, z.B. auch 13.00 bis 15.00 Uhr) sollte er schon einhalten. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienwohnhaus? Was sagen dann die anderen Nachbarn zu der Lärmbelästigung. Gibt es eine Hausordnung oder wohnen Sie in einem Einfamilienwohnhaus und der Nachbar wohnt auf einem anderen Grundstück? Im reinen Mietrecht gibt es ein Revisionsurteil, wonach eine Beschränkung des Muszizierens auf Zimmerlautstärke einem völligen Ausschluss eines Musizierens gleichkommen würde. Man muss also auch als Nachbar gewisse Lautstärken hinnehmen. Daneben gibt es aber auch Urteile, wonach z.B. ein Baskettballspiel in Wohngebieten untersagt werden kann, wenn der Korb in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern angebracht ist und hier der Grenzwert von Freizeitlärm-Richtlinien überschritten werden. Vielleicht gibt es in Ihrer Stadtverwaltung oder Gemeinde Auskunft über Freizeitlärm-Richtlinien, so dass Sie sich hier erkundigen können.
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  #4  
Alt 30.10.2005, 21:07
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Beiträge: n/a
AW: Lärmbelästigung durch Schlagzeug

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