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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 03.03.2008, 11:33
Bino Bino ist offline
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Registriert seit: 27.07.2007
Beiträge: 12
Bino befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lärmbelästigung durch Hausschweine und Ziegen

Hallo!
Eigentümer A wohnt in einer Haushälfte, Wohnbereich ist im 1. Stock. Unter dem Schlafzimmerfenster (Dachgaube Luftlinie 2-3 m) befinden sich auf dem Nachbarsgrundstück Eigentümer B mittlerweile 5 Ziegen und 2 Hausschweine (mittlerweile ausgewachsen!). Vor 8 Jahren ist Eigentümer A in sein Eigenheim gezogen, da befanden sich 1 Pony und 2 Ziegen auf der grossen Wiese des Eigentümers B. Seit ca. 2 Jahren sind nun mittlerweile 5 Ziegen und zwei Hausschweine (das Pony ist gestorben!) auf dieser Wiese. Seit Sommer 2007 befinden sich diese Tiere allesamt fast nur noch in dem Bereich des Fensters des Eigentümers A. Starke Gerüche und viel gequiecke (weil eine Ziege ein Hausschwein immer ärgert!) also viel Geräuschkulisse herrscht da unter dem Fenster des Eigentümers A. Ferner kommt noch dazu, das der Garten, der Eigentümer A genau an diesem Grundstück der Eigentümer B grenzt. Eigentümer A hat schon komplett alles mit Sichtschutzzäunen bestückt. Dennoch, Geräuschkulisse und Gestank nimmt Überhand und das jetzt im Febr./März 08.
Was kann man machen? Ordnungsamt fühlte sich nicht für zuständig, da es privates Grundstück der Eigentümer B ist. Gespräche mit Eigentümer B haben schon statt gefunden, aber es wird nichts geändert. Zusätzlich steht eine Tanne genau 1-2 Meter von der Grundstücksmauer vor dem Fenster / Gaube der Eigentümer A. Eigentümer B wollte die Zweige zurück schneiden, ist aber noch nicht erfolgt.
Es wird zugrunde gelegt, das "die Logistik zu den Tieren = Fütterung" unter
der Tanne sprich für Eigentümer A unter der Gaube, so gut sei. Die Wiese ist so gross und es könnte vom Eigentümer B ohne weiteres ein anderer Standpunkt geschaffen werden. Kann der Eigentümer A was machen?
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  #2  
Alt 03.03.2008, 11:44
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Lärmbelästigung durch Hausschweine und Ziegen

Es kommt auf die Gegend an. Ländliche Gegend hat Viehzucht!
Wenn die Tiere artgerecht gehalten werden, wird man wohl nichts machen können.
Gestank und Lärm ist dem Umweltamt anzuzeigen, Diese müssen der Anzeige nachgehen.
In dieser Anzeige wird unten hinzugefügt: Ich möchte an dem Verfahren teilnehmen. Dann werden Sie über jede Tätigkeit des Ordnungsamts informiert!
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  #3  
Alt 04.03.2008, 10:46
Bino Bino ist offline
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Registriert seit: 27.07.2007
Beiträge: 12
Bino befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Lärmbelästigung durch Hausschweine und Ziegen

Eigentümer A u. B befinden sich in einem schönen Wohngebiet (Oberbergisches Land). Viehzucht im Wohngebiet? erlaubt?
Die Tierhaltung ist nicht schlecht, dennoch stehen die armen Tiere fast immer im Matsch / im Wasser, das ist nicht gesund für die Tiere. Eigentümer A liebt nämlich auch Tiere!!! Eigentümer A hat im Nachbarschaftsrecht gelesen, wenn eine Tanne nur einen Meter Abstand von der Grundstücksgrenze hat, dann darf der Baum/ Tanne nicht länger/höher als 2 m sein, ab 2m dann ?m, ist das richtig?
Kann der Eigentümer A dem Eigentümer B auf irgend eine Weise (es muss ja nicht immer gleich der Anwalt sein!) eine Rechtsklausel vorlegen (aber woher?)
das er im Interesse beider (hihihi....) den Standort seiner Fütterung und Verbleib der Tiere auf die andere Seite seines grossen Gartenhäusschens verlegen soll / "darf" ?????
Ich bitte um Hilfe !!!!!!!
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  #4  
Alt 04.03.2008, 12:15
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
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AW: Lärmbelästigung durch Hausschweine und Ziegen

Ein Anruf beim Bauamt klärt um was für eine Wohngegend es sich handelt!
Auch ob Viehzucht dort betrieben werden kann.
Werden die Tiere nicht artgerecht gehalten, dafür gibt es das Ordnungsamt.
Eine Verlegung der Futterstelle kann wohl nicht vorgeschrieben werden!
Man schreibt Ihnen auch nicht den Platz der Terrasse durch den Nachbarn vor!

Das Nachbarschaftsrecht ist privatrechtlich und wenn dort Pflanzen stehen, die dort nicht hingehören, dann muss man klagen.
Das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes sagt auch etwas über Verjährung aus. Bitte dort nachlesen.
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