![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Lärmbelästigung durch Fischtreppe
A hat ein Lärmproblem durch eine neu eingebaute Fischtreppe.
A wohnt über einem Fluß II. Ordnung. Jetzt hat B (öffentliche Hand in Niedersachsen) eine Fischtreppe direkt vor und unter dem Haus von A eingebaut. Während das Wasser früher auf den längsverlaufenden Hölzern in wenigen Zentimetern Höhe relativ glatt und deshalb weniger geräuschintensiv abfluß, kommt es nunmehr durch den Einbau der Fischtreppenquerhölzer zu Verwirbelungen. A hat einen Bekannten mit einem geeichten Lärmmessgerät. Dieser hat bei normalem Wasser 68 dB und bei Winter und Regenabfluss 77dB gemessen. B läßt nicht mit sich reden und verweist auf den Naturschutz. Aber A und Familie geht der Lärm sehr an die Nerven. Kann uns jemand eine Rat geben oder hat jemand die gleichen Probleme? Danke für die Hilfe |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe
Hat sich A schon einmal konkret nach den Vorgaben des Naturschutzes für den Einbau dieser Fischtreppe bei B erkundigt? Auch könnte B meines Wissens nicht so ohne Weiteres den Naturschutz vorschieben, wenn hier eine Beeinträchtigung eines Anliegers gegeben ist. Zwar gibt es für Anlieger von Gewässern II. und III. Ordnung leider auch Nachteile hinzunehmen, gleichwohl sollte sich A ganz konkret erkundigen, warum diese Fischtreppe errichtet worden ist.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe
Die Fischtreppe wurde als ein Vorzeigeobjekt von B gebaut unter dem Motto, Renaturieung des Flusses. Aber Flußabwerts gibt es Sohlabstürze von ca. 2-3m, diese sind für Fische schlecht passierbar. Der Sinn der Fischtreppe ist neben dem unerträglichen Lärm auch so eine Frage.
A hat auch in Teilbereichen des Hauses nur Fenster auf der Flußseite. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe
Auch wenn hier eine Renaturierung erfolgt ist, müsste doch im Rahmen der Nachbarbeteiligung der Nachbar A befragt worden sein. Ist für eine solche Maßnahme nicht sogar ein Planfeststellungsverfahren notwendig?
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe
Wenden Sie sich an das "Wasseramt" oder an das Umweltamt damit die prüfen. Das Problem ist dort vielleicht nicht bekannt!
|
|
#6
|
|||
|
|||
|
AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe
A hat schon alles versucht, die Gespräche mit B sind erfoglos. Wenn es so weitergeht bleibt A wohl nur noch zum Gericht. A glaubt auch, das es kein Planfeststellungsverfahren gab. B hat beschlossen und durchgeführt, egal ob ein unter Weltkulturerbe stehendes Flußbett grundliegend verändert wird.
|
|
#7
|
|||
|
|||
|
AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe
Suchen Sie sich doch vielleicht einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und lassen sich hier erst einmal im Rahmen einer Beratung kundig machen, welchen Weg Sie rechtlich einschreiten können / sollten.
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Lärmbelästigung durch Schlagzeug | Unregistriert | Nachbarschaftsrecht | 3 | 30.10.2005 21:07 |