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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 09.02.2006, 14:50
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Lärmbelästigung durch Fischtreppe

A hat ein Lärmproblem durch eine neu eingebaute Fischtreppe.

A wohnt über einem Fluß II. Ordnung. Jetzt hat B (öffentliche Hand in Niedersachsen) eine Fischtreppe direkt vor und unter dem Haus von A eingebaut. Während das Wasser früher auf den längsverlaufenden Hölzern in wenigen Zentimetern Höhe relativ glatt und deshalb weniger geräuschintensiv abfluß, kommt es nunmehr durch den Einbau der Fischtreppenquerhölzer zu Verwirbelungen. A hat einen Bekannten mit einem geeichten Lärmmessgerät. Dieser hat bei normalem Wasser 68 dB und bei Winter und Regenabfluss 77dB gemessen.

B läßt nicht mit sich reden und verweist auf den Naturschutz. Aber A und Familie geht der Lärm sehr an die Nerven.

Kann uns jemand eine Rat geben oder hat jemand die gleichen Probleme?

Danke für die Hilfe
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  #2  
Alt 09.02.2006, 15:25
Gina Gina ist offline
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AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe

Hat sich A schon einmal konkret nach den Vorgaben des Naturschutzes für den Einbau dieser Fischtreppe bei B erkundigt? Auch könnte B meines Wissens nicht so ohne Weiteres den Naturschutz vorschieben, wenn hier eine Beeinträchtigung eines Anliegers gegeben ist. Zwar gibt es für Anlieger von Gewässern II. und III. Ordnung leider auch Nachteile hinzunehmen, gleichwohl sollte sich A ganz konkret erkundigen, warum diese Fischtreppe errichtet worden ist.
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  #3  
Alt 09.02.2006, 18:52
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AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe

Die Fischtreppe wurde als ein Vorzeigeobjekt von B gebaut unter dem Motto, Renaturieung des Flusses. Aber Flußabwerts gibt es Sohlabstürze von ca. 2-3m, diese sind für Fische schlecht passierbar. Der Sinn der Fischtreppe ist neben dem unerträglichen Lärm auch so eine Frage.
A hat auch in Teilbereichen des Hauses nur Fenster auf der Flußseite.
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  #4  
Alt 13.02.2006, 10:05
Gina Gina ist offline
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AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe

Auch wenn hier eine Renaturierung erfolgt ist, müsste doch im Rahmen der Nachbarbeteiligung der Nachbar A befragt worden sein. Ist für eine solche Maßnahme nicht sogar ein Planfeststellungsverfahren notwendig?
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  #5  
Alt 15.02.2006, 22:11
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe

Wenden Sie sich an das "Wasseramt" oder an das Umweltamt damit die prüfen. Das Problem ist dort vielleicht nicht bekannt!
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  #6  
Alt 24.02.2006, 14:01
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AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe

A hat schon alles versucht, die Gespräche mit B sind erfoglos. Wenn es so weitergeht bleibt A wohl nur noch zum Gericht. A glaubt auch, das es kein Planfeststellungsverfahren gab. B hat beschlossen und durchgeführt, egal ob ein unter Weltkulturerbe stehendes Flußbett grundliegend verändert wird.
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  #7  
Alt 27.02.2006, 09:03
Gina Gina ist offline
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AW: Lärmbelästigung durch Fischtreppe

Suchen Sie sich doch vielleicht einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und lassen sich hier erst einmal im Rahmen einer Beratung kundig machen, welchen Weg Sie rechtlich einschreiten können / sollten.
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