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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Lärmbelästigung
Wir haben folgendes Problem mit unserem Nachbarn / Firma. Wir mussten bei der Genehmigung schon mal nicht unterschreiben da wir nur in Anführungsstrichen Eckgrundstück als Anlieger sind.
Obwohl wohlgemerkt wir genau oberhalb sitzen und den kompletten Lärm abbekommen. Die Firma repariert Putzmaschinen und halten sich an keinerlei Auflagen Die Firma verarscht selbst das Landratsamt. Es war jemand da und hat den Lärm gemessen aber so wie es in der Realität nicht ist… mit geschlossenem Deckel die Maschine laufen lassen. Natürlich kam bei der Messung heraus, dass der Lärmpegel nicht überschritten wird. Dies ist so ja ber nicht der Fall. Wir haben Beweisbilder bereits an das Landratsamt weitergeleitet wo eindeutig darauf ersichtlich ist dass die Maschine im FREIEN bei offenem Deckel laufen gelassen wird und sich so natürlich der Lärmpegel immens erhöht. Die Gemeinde fühlt sich hier nicht zuständig und wir haben schon seit bestimmt 3 Jahren Kontakt mit dem Landratsamt…… aber irgendwie kommen die nicht in die Gänge… und schreiben immer nur ihre bescheidenen Standartsätze zurück. Foto´s haben wir auch geschickt. Jetzt haben wir einen Prozess wo es um Feiertagsarbeit geht. Wo wir aber leider keine Bilder haben. Was können wir hier noch tun ?? Regierung Oberfranken einschalten ? Welcher Anwalt wäre für so einen Fall zuständig. Übernimmt so was die Rechtsschutzversicherung ? Wir haben uns ja auch schon versucht normal zu einigen aber derjenige nimmt keinerlei Rücksicht und fühlt sich noch im Recht. Da wir genau oberhalb wohnen, können wir nicht mal im Urlaub ausschlafen, da wir im Sommer bei geöffnetem Fenster aus dem Bett fallen. Wir sehen das als Minderung der Lebensqualität ein. Vor allem sind wir ja nicht die einzigen die sich beim Landratsamt beschwert haben. |
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#2
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AW: Lärmbelästigung
Zuerst muss festgestellt werden welches Gebiet es ist, wie z. B. Wohngebiet, Industriegebiet. Das erfährt man auf dem Bauamt.
Wie hoch der Geräuschpegel sein darf, geht aus der TA Lärm hervor. Zu berücksichtigen ist, in der TA Lärm sind zulässige Geräuschspitzen aufgeführt. War der Betrieb schon vorhanden als Sie dort hingezogen sind. Die Geräusche sollten mit einem Lärmdosimeter aufgezeichnet werden. Dies kann auch über eine Woche oder länger sein. Die Aufzeichnung wird dann ausgewertet, so hat man einen guten aussagekräftigen Überblick. Ansprechpartner ist das Umweltamt. Anscheinend war schon jemand da, der Messungen vorgenommen hat. Ich setze mal voraus, dass derjenige wusste, was er machen muss. Ohne Messprotokoll, kann ich von hier aus nicht weiterhelfen, ob richtig gemessen worden ist. Ich habe im Zuge der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV diese Messungen durchgeführt, ausgewertet und Lärmschutzmaßnahmen erstellt. Es sollte auf eine Messung mit dem Lärmdosimeter bestanden werden. Andere Ansprechpartner für den Arbeitsplatz ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit oder die Berufsgenossenschaft, ArbStättV Ob die Kosten eines RA die Rechtsschutzversicherung übernimmt, hängt von dem Umfang der Versicherung ab. Dort anfragen oder der RA erledigt es.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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