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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Lärm durch mehrer private Tagesmütter (bis zu 20 Kinder und mehr)
Nachbarin A aus einem 4rer Reihenhaus beschloss vor einiger Zeit, als private Tagesmutter tätig zu werden. Die Idee gefiel den Nachbarinnen B + C so gut, das sie dies kurzer Hand ebenfalls umsetzten. Nachbarin D muss nun täglich enormen Lärm ertragen (jede Tagesmutter hat bis 5-7 Kindern - zu den 3 eigenen) überall vor den Zuwegen zu den Häusern türmt sich das Spielzeug und man muss erst Roller, Bobbycars etc. vor seiner Türe weg räumen, um ins Haus zu kommen. Nachbarin D hat ihr Büro im Haus (zur Straßenseite ausgerichtet) und kommt vor lauter Lärm kaum noch zum Arbeiten. Alle Häuser haben Gärten, die Tagesmutter treffen ich aber immer gemeinschaftlich vor den Häusern auf der Privatstraße (genau vor dem Bürofenster von Nachbarin D). Da kommen dann schnell 20 Kinder zusammen, die mit Bobbycars, Tröten, etc. einen riesigen Lärm veranstalten. Nachbarin D hat selber 2 kleine Kinder, die durchaus auch Lärm veranstalten können. Dies steht allerdings in keiner Relation mehr. Jede freundliche Bitte, wenigsten in den Vormittagsstunden die Kinder im eigenen Garten toben zu lassen, oder die vielen Spielsachen ein wenig beiseite zu räumen, enden direkt in der Unterstellung, Nachbarin D wäre "Kinderfeindlich". Dabei will keine der Nachbarinnen das geballte Kinderchaos im eignen Garten haben.
Nachbarin D möchte nur wissen, ob es Bestimmungen (Lärm) gibt, an die sich die privaten Tagesmütter in reinen Wohngebieten halten müssen. Nachbarin D hat wirklich Kinder sehr gerne, ist aber auch auf ihr Büro im Haus beruflich angewiesen. |
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#2
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AW: Lärm durch mehrer private Tagesmütter (bis zu 20 Kinder und mehr)
Siehe dort: Sich bei einer Tagesmutter aufhalten und andere Themen zu Geräusche!
http://www.kinderinfo.de/rechte/mieter.htm In einem Wohngebiet gilt im Wesentlichen das sog. „bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme“ (§ 15 BauNVO).
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Lärm durch mehrer private Tagesmütter (bis zu 20 Kinder und mehr)
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Problem ist hier jedoch, das es sich um die Eigentümer und nicht die Mieter der Häuser handelt. Die Tagesmütter haben alle ein Gewerbe angemeldet und nehmen Kinder über das Jugendamt an. Ich denke schon, das es da Auflagen geben muss, da es sich ja auch um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Jede Kindertagesstätte benötigt eine Genehmigung in reinen Wohngebieten, sowie die Zustimmung der Anwohner. Es müssen ausreichend Stellplätze geschaffen und andere Auflagen erfüllt werden. Von der Kindermenge kann diese durchaus dem Kindergarten, den meine jüngste Tochter besucht, Konkurrenz machen. Ich denke ich werde noch einmal vernünftig ein Gespräch suchen und mich sonst zur Not einmal ans Jugendamt wenden. Ich denke die Stadt wird evtl. mal ein paar bittende Worte an die Tagesmütter richten können. Vielen Dank für Ihre Mühe. |
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#4
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AW: Lärm durch mehrer private Tagesmütter (bis zu 20 Kinder und mehr)
Zitat:
Das Landesjugendamt kann gezielt gestellte Fragen beantworten.
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