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Strafrecht Mobbing, Diebstahl, Beleidigung,...

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  #1  
Alt 28.11.2006, 16:49
Schorf Schorf ist offline
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Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 4
Schorf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ladendiebstahl

Folgendes hat sich zugetragen:
A lauft im Blöd-Markt ein. An der Kasse wird er von zwei netten Herren angehalten und ins Kabuf gebeten, man hätte Ihn heute erwischt. A schaut ziehmlich dämlich aus der Wäsche. Ne, kein Traum oder so was.Die netten Herren wollen in die Einkaufstüte schauen, A sagt NEIN, die Polzei kommt und darf. Außerdem gibt es ein Anzeige wegen Ladendiebstahls. Einige Wochen später kommt eine Einladung zur Kripo zwecks Vernehmung. Zwei Bilder zeigen eine Person von schräg hinten, die Vernehmerin sagt, na, das sind doch Sie.
1. Runde Eröffnung des Strafverfahrens, kein geeignetes Medium zum Abspielen der Viedoaufzeichnung, die Richterin ein harter Brocken droht mit Sachverständigen zwecks Täterermittlung, Staatsanwalt will Geldbusse. Vertagung
2.Runde Termin durch A verpasst, falsche Uhrzeit gelesen. Mit Verteidiger interessanter Video gesehen, ein Mann geht vor einem Verkaufsregal auf und ab, 2,5 min.
3.Runde Gleiches wie bei 1. Vertagtng droht, kein geeignetes Medium zum abspielen der Videoaufzeichnung. Gottseidank auf dem Zentralserver liegt sie noch. Der Zeuge(netter Herr) sagt aus, auf dem Video sei derA zu erkennen, wie er Ware aus dem Rgal entnimmt , die Verpackung öffnet und anschl. einsteckt. Die leere Verpackung hinter einer ordentlichen Verpackung versteckt. Ja, dieses sei auf der Aufzeichnung zu sehen.
Richterin scheißt mit hochroten Kopf den Zeugen zusammen, Staatsanwalt ist plötzlich klein mit Hut, nix mit Geldstrafe.
Freispruch vom Vorwurf Ladendiebstahl, gottsei Dank, der böse Traum ist vorbei.Kann A nun zivilrechtlich gegn den netten Mann vorgehen, Falschaussage als Zeuge, falls keine volle kostenerstattung durch die Staatskasse erfolgt, Anwaltskosten wieder reinholen???

Also vorsicht bei Blöd-Markt
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  #2  
Alt 04.12.2006, 18:20
Sterndeuter Sterndeuter ist offline
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Registriert seit: 10.08.2006
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Beiträge: 55
Sterndeuter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Ladendiebstahl

Hi, verstehe ich nicht ganz!

Hat A an der Kasse nun den Artikel dabei oder nicht? Ob in der Tüte oder unter der Kleidung, das ist egal.

Wenn nicht, haben alle, die Polizei UND die Blödleute schlechte Karten. Sind denn die Polizisten als Zeugen vernommen worden, die ja dann den entwendeten Artikel gefunden haben sollten. Ist eine Einlassungs- oder Anerkenntniserklärung unterschrieben worden?

Hier sind noch einige Fragen offen.

Zivilrechtlich kann man vorgehen, ich würde aber vorher die Finanzkraft des Gegners abklopfen. Man kann dadurch schnell auf Kosten hängenbleiben - auch auf dem Aufwand, den der Gegner verursacht. Ist eine windige Sache -
kostet Geld und Nerven.
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  #3  
Alt 06.12.2006, 19:30
Schorf Schorf ist offline
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Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 4
Schorf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Ladendiebstahl

Also Freispruch für A. Kein fremdes Eigentum von Blöd durch die Polizei gefunden. Verwechslung von A mit einer anderen Person auf einer ca. 3 Wochen alten Videoaufzeichnung.

Die Richterin hat sich wohl so geärgert, weil Sie die Beweismittel (Video) nicht in augenschein genommen hat und sich auf die Aussage des Blöd-Detektivs verlassen hat. Dieser hat 3x ausgesagt, die Aufzeichnung zeige A bei der Wegnahme fremden Eigentums, wie die Ware in die Hosentasche eingesteckt wird.
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  #4  
Alt 07.12.2006, 21:11
Sterndeuter Sterndeuter ist offline
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Registriert seit: 10.08.2006
Ort: NRW/ OWL
Beiträge: 55
Sterndeuter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Ladendiebstahl

Ich habe auch oft ein blödes Gefühl in der Magengegend, wenn ich meine Brille brauchte, um die kleinen Hinweise auf den Warenzetteln zu lesen und die Sehhilfe wieder in die Tasche stecke. Geht wohl allen Leuten so.
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  #5  
Alt 14.12.2006, 17:48
Schorf Schorf ist offline
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Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 4
Schorf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool AW: Ladendiebstahl

Jaja, nett die Gescschichte mit den schwachen Lichtern..


Wie schaut es nun in unserem Modell/Fall aus??

a) Ein eifriger, arbeitsamer, Ladendektiv haengt unserem A eine Strafanzeige an. Beweis> eine Videosequenz, schraeg von hinten geschossen. Von schraeg hinten wiedererkannt nach unbekannter Zeit. Keine Bildbeweis, kein Handlung auf frischer Tat ertappt.

b) wiederholte, uneidliche, Falschaussage vor Gericht. Ein angeblicher Tathergang, der nicht im leisesten mit der Videosequenz uebereinstimmt. Hier hat wohl der Ladenhueter eine starke Phantasie an den Tag gelegt. Hat in der Viedeosequenz etwas beobachtet, was man nicht sieht.

c) Kann nun A unseren Ladenhueter wg. des Sachverhaltes zivilre. Belangen, Schadensersatz, wenn das AG nicht die vollen Auslagen fuer den RA erstattet.

d) Hat A Anspruch auf Schmerzensgeld, das ganze kam ueber Ihn und er litt unter Schlafstoerungen und sich einstellender Gastritis??


Schorf
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  #6  
Alt 14.12.2006, 21:42
Sterndeuter Sterndeuter ist offline
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Registriert seit: 10.08.2006
Ort: NRW/ OWL
Beiträge: 55
Sterndeuter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Ladendiebstahl

Hi Schorf - hängt davon ab.

Anzeige erstatten können Sie - aaaaber....?

Schmerzensgeld ist so eine Sache. Viele orientieren sich an den Prozessen in den USA und vergessen, daß wir in DLand sind.

Wenn Sie die ADAC-Liste zur Hand nehmen, werden Sie sehen, daß erst ab "appem Arm" Geld zu holen ist. Gewiss bin ich im Verlaufe der Jahre zum Zyniker geworden, es ist aber so!

Schlafstörungen und Gastritis ringen den geschätzten Kollegen nur ein müdes Lächeln ab.

Was sagt denn ihr RA zu der Sache?

MfG St.
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  #7  
Alt 15.12.2006, 02:42
Schorf Schorf ist offline
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Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 4
Schorf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Ladendiebstahl

Prüft z.Zt. die Angelegenheit, rang eine zeitlang mit seiner Fassungslosigkeit, wie ein solcher Müll überhaupt zu einer Anklage hat führen können und A sah sich schon verknackt, hatte sich nicht vorstellen können, wie man in die Mühlen der Justiz geraten kann. Wenn sich dann A auch noch einem jung-dynamischen Staatsanwalt gegenübersieht, der unbedingt eie Geldbuße erreichen will, was sind schon Beweismittel und wo zu überhaupt einem Blick darauf werfen, reine Zeitverschwendung.

Nun zahlt ja die Justizia nicht komplett die Aufwendungen für die Verteidigung, Auslagenersatz, da bleibt wohl A einer Geldbusse entgangen, auf dem Ausfall des Verteidigerhonorar bleibt er wohl sitzen......................

Vielleicht gibt es einen MB für den scharfsinnigen Ladenhueter in Höhe der Differenz der Verteidiger Auslagen...........
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