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Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

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  #1  
Alt 23.10.2010, 13:25
monika1974 monika1974 ist offline
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Registriert seit: 23.10.2010
Beiträge: 1
monika1974 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kurzfristige Beschäftigung

Hallo
Also es geht um folgendes,ich habe im Internet gelesen,dass man bei einem Arbeitgeber der kurzfristigen Beschäftigung nachgehen kann.Desweiteren stand da wenn die Dauer nicht länger als zwei Monate oder 50 Tage ist,ist es erlaubt mehr als 400 Euro zu verdienen.
Ich bin Hausfrau und könnte jetzt im Oktober zwei Tage arbeiten im November acht Tage und im Dezember nochmal zwei Tage,dass sind im ganzen 12 Tage.Da ich Samstag und Sonntag nur arbeite,bekomme ich Zuschläge und würde im November bei den acht Tagen bei 800 Euro liegen.Da ich unter den 50 Tagen liege ,werden mir die 800 Euro netto ausgezahlt oder müssen diese versteuert werden,weil ich über 400 Euro bin?Im Internet steht bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist der Verdienst nicht relevant.Kann mir einer diese Frage beantworten?

Über ein Feedback bedanke ich mich im vorraus.

Mit freundlichen Gruß

monika1974
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