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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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#1
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Kuraufenthalt-Urlaubsanspruch?
Ein Arbeitnehmer bekommt einen 6 wöchigen Kuraufenthalt ärztlich verschrieben/empfohlen. Muß dieser zusätzlich zu dem vertraglich vereinbarten Urlaub gewährt werden? Was ist, wenn die Krankenkasse hier nur einen Teil oder gar nichts genehmigt/bezahlt?
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#2
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AW: Kuraufenthalt-Urlaubsanspruch?
Wenn es sich um eine von der Krankenkasse oder Rentenkasse genehmigte Kur/Reha handelt muss kein Urlaub genommen werden - wird wie AU behandelt.
Handelt es sich aber um eine sog. "offene Bäderkur", d.h. die Anwendungen werden auf Empfehlung von Arzt u. Krankenkasse verschrieben, handelt es sich nicht im klassischen Sinne um eine Kur/Reha, hier muss Urlaub genommen werden. |
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