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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Hallo,
folgende Frage zur Kündgungsfrist: Vermieter V vermietet in einem 2 Familienhaus je eine Wohnung an Mieter M und Mieter M1. V möchte nun Mieter M kündigen, da dieser trotz mehrmaliger Bitte sich weigert den von Ihm verursachten Müll im gemeinschaftlichen Treppenhaus und Garage zu beseiten. Zudem hat V den Verdacht, dass durch die Müllberge in der Garage von M Ratten,etc. angelockt werden. M lehnt es aber ab die von ihm verursachte Unordnung/ Müll zu entsorgen und die angemieteten Räume in eine "angemessene Ordnung" zu bringen. Mieter M1 hat sich ebenfalls schon einmal bei V darüber beschwert. Beim Einzug von M vor 20 Jahren hat im V einen Mietvertrag ausgestellt, den M damals ablehnte zu unterschreiben bzw. niemals unterschrieben zurück an V gab. Meine Frage lautet nun, welche (gesetzliche) Kündigungsfrist muss V a) einhalten und b) wie kann V diese auf ein Minimum verkürzen? Danke für Ihre Antworten. |
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#2
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AW: Kündigunsfrist wegen Müllberge
Die kürzeste Kündigung ist die fristlose Kündigung.
Ansonsten für normale Kündigungsfristen bietet google Angebote: http://www.internetratgeber-recht.de...gung/ka4-1.htm Hiermit muss der Mieter jedoch nicht ausziehen. Bei Einspruch, klagt der Vermieter und das kann dauern! ![]() |
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