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#1
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Kündigung einer Wohnung ohne Mietvertrag
Hallo!
Ich wohne mit meiner Oma in einem Haus, in der Dachgeschosswohnung. Das Haus gehört meinem Onkel. Ich bin vor ca. fünf Jahren dort eingezogen, ohne Mietvertrag. Er hat sein Geld immer bar bekommen. Es wurde rein gar nichts schriftlich geregelt! Da er immer unverschämter wird, möchte ich jetzt ausziehen. Muß ich eine Kündigungsfrist einhalten? Wenn ja, wie lange? Außerdem ist er des öfteren in meine Wohnung eingedrungen, OHNE das ich etwas davon wußte! Er verlangt von mir, dass ich die Hälte der Heizölrechnung zahle. Ist das zulässig? Vielen Dank für die Hilfe! |
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#2
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AW: Kündigung einer Wohnung ohne Mietvertrag
Gegen mündliche Mietverträge spricht nichts, Sie sind ja eingezogen.
Nur für die Kündigung schreibt der Gesetzgeber im BGB vor, die schriftliche Form. Kündigungsfrist 3 Monate, ab Zustellung bis zum 3. Werktag im Monat. Wenn Sie bis zum 3. Oktober kündigen, dann zum Ende Dezember. In die Wohnung darf er nicht! Das Einfachste ist, das Schloss auswechseln. Wie viel Öl er abrechnen kann, kommt auf die letzte Nebenkostenabrechnung an, wann der jährliche Zyklus gelegt worden ist. Dann wird für die noch offenen Monate der Verbrauch ermittelt. |
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#3
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AW: Kündigung einer Wohnung ohne Mietvertrag
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#4
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AW: Kündigung einer Wohnung ohne Mietvertrag
tut mir leid, dass wußte ich nicht. Ich werde es sofort ändern.
vielen Dank für die Antwort, Wahrsager. Eine Nebenkostenabrechung gibt es nicht. Daher weiß Mieter A nicht, wie viel er verbraucht hat. |
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#5
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AW: Kündigung einer Wohnung ohne Mietvertrag
Da ich obigen Beitrag nicht editieren kann, formuliere ich neu:
Mieter A wohnt mit seiner Oma in einem Haus. Der Vermieter B will, dass A eine Heizölrechnung von 900 Euro begleicht. Es gibt, wie gesagt, keine Nebenkostenabrechnung. A kann nicht wissen, wieviel er verbraucht hat. Außerdem beläuft sich der Betrag auf das kommende Jahr. ist dies zulässig? Wenn B heimlich in die Wohnung eindringt und unzulässige Mieterhöhungen tätigt, muß A dann eine Kündigungsfrist einhalten? Oder wäre das ein sofortiger Kündigungsgrund? |
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#6
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AW: Kündigung einer Wohnung ohne Mietvertrag
Beri fristlosen Kündigungen muss eine besonders schwerwiegende Verletzung eines Vertragspartners vorliegen. Sie können ja widersprechen!
Dann sind Regeln einzuhalten: die schriftliche Form der Erhöhung, dann Kappungsgrenze usw., mal hier nachlesen unter Mieterhöhung: http://www.usta.de/Info/SozialInfo/2000/mietrecht.html Ölverbrauch nur bis zur Kündigung. Wieviel muss schriftlich nachgewiesen werden! |
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