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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Kündigung wegen Eigenbedarf nach 1 Jahr Belästigung ohne Ablöse...
"A" habe 3 Jahre in gemieteten Haus gelebt. In diesen 3 Jahren, hat das Haus drei Besitzern. Die neue Hauseigentümerin "B" will sich selbst einziehen, und sie hat einen Rechtsanwalt beauftragt "A" wegen Eigenbedarfs mit 3 Monate Frist zu Kundigen.
"B" versuchte seit ein und halb Jahre "A" dazu zu zwingen das Haus zu verlassen ohne das Haus gekauft zu haben. "B" hat sich als neuer Eigentümer eingeführt obwohl sie das Haus damals noch nicht gekauft hat. Sie kaufte das Haus schließlich vor Zwei Monaten. Sie hat sogar vor drei Monate schriftlich mit Räumungs-Klage bedroht. "A" fragte , ob er wegen ca. 1 Jahre Dauer-Belästigungen Klagen Konnte? Das Haus ist sehr alt und hat Ölheizung mit kleinen Ölöfen. "A" habe Geld für einen neuen Öltank als auch zwei neue Ölöfen ausgegeben. Der elektrische Zähler war nebenan beim Nachbarn im nächsten Haus rund um die Ecke und die Elektrizität wurde abgeschnitten, nachdem der Nachbar das Haus umbaute. So dass "A" den Elektrozähler neu installieren lassen musste und ließ etwa 40 Meter Kabel vom Zähler zu seinem Haus und Putzte darüber. Das musste "A" selbst vor dem August Urlaub vor drei Monat tun weil keinen Mensch auf "A" und des Haus kümmert. "A" tat diesen auf seine und der Nachbarn Bauherr Kosten."A" habe das Dach repariert, und ersetzte Dachfliesen selbst am Dach gewechselte und undichte Wasserleitungen repariert und füllten Löcher und kümmerten sich im Allgemeinen um das Haus. Wenn "A" seine Zeit und Geld nicht auf diesem Haus verbrachte, würde es in diesem Augenblick keine Elektrizität oder Wasser geben. "A" habe die neue Eigentümerin um Ausgleich oder Ablöse dafür gebeten, aber "B" will mir nicht einmal das "Kaution" bezahlen, das „A“ dem ersten Eigentümer bezahlte! Geändert von sirius (11.09.2007 um 22:36 Uhr). |
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#2
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf nach 1 Jahr Belästigung ohne Ablöse...
Das Einfache zuerst.
Gegen was soll geklagt werden? Belästigung? Höchstens auf Unterlassung. Aber wenn es zum Auszug kommen sollte, dann hat sich dies auch erledigt. Die Kaution einschl. der Zinsen muss der neue Eigentümer zurückzahlen. Siehe den Link und besonders den Hinweis der Anmerkung. http://www.bmgev.de/mietrecht/urteil...99-04-309.html Für die vorgenommenen Reparaturen muss der Vermieter nichts bezahlen. Diese hätten dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden können und mit Mietminderung geahndet werden können. Nun erscheint es zu spät. Ob der Tank und die Öfen ausgebaut werden können, ist auch fraglich. Der Vermieter könnte dann die alten Öfen und den Tank verlangen. Wegen Eigenbedarf kann schon gekündigt werden. Hier wäre zu prüfen, ob der neue Eigentümer noch andere Immobilien hat und ob hier eine Verbesserung für ihn vorliegt. Andere Dinge könnten auch Berücksichtigung finden. Hier ist ein Mieterverein die Anlaufstelle. Hier ein Link, der evtl. weiterhilft: http://www.internetratgeber-recht.de...g/ka1-2-05.htm |
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#3
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf nach 1 Jahr Belästigung ohne Ablöse...
Hab etwas neues:
Fehlen entsprechende Vereinbarungen, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) geltend machen, der jedoch voraussetzt, dass durch die Aufwendungen des Mieters ein Wertzuwachs, insbesondere eine Erhöhung des Verkehrswertes des Gebäudes eingetreten ist (so bereits BGH, WuM 1994, 201). Neuen Stromanschluss ist sicherlich eine Werterhöhung... |
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#4
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf nach 1 Jahr Belästigung ohne Ablöse...
Es wurde freiwillig gemacht. Ein Stromanschluss war vorhanden und stellt kein Wertezuwachs da. Warum hat der VM den Anschluss nicht erstellt?
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#5
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf nach 1 Jahr Belästigung ohne Ablöse...
Die neue Eigentümerin hat das Wohnung nur einmal ca. 15Minuten gesehen v or dem kauf!! Sie hat keine ahnung was hier loss ist...
Und inzwischen muss ich um alles selbst kummern... und sie will hier reinziehen Geändert von sirius (19.09.2007 um 21:52 Uhr). |
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#6
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf nach 1 Jahr Belästigung ohne Ablöse...
Die neue Eigentümerin muss die Wohnung nicht vorher ansehen auch nicht wenn sie Eigentümerin ist!
Sie wissen doch was gemietet worden ist. Wenn etwas gemietetes nicht mehr funktioniert, dann meldet man es schriftlich. Macht entsprechend Mietminderung oder Mietrückhalt der ganzen Miete. Bei Baumängel kann auch das Bauamt angeschrieben werden! |
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