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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Sehr geehrte Damen und Herren ...
ich habe 2 Fragen zu folgendem Sachverhalt. Meine Schwiegereltern haben eine Garage erworben, die an ein älteres Ehepaar vermietet ist. Die Garage wurde zur Eigennutzung erworben. Gekündigt wurde vor ca. 2 Monaten zum 30.09.2008. Das ältere Ehepaar weigert sich nun, die Garage zu räumen mit der Begründung, dass die Wohnung und die Garage zusammen gehören. Die Wohnung wurde jedoch nicht erworben. Sie weigern sich auch, uns den Mietvertrag zur Verfügung zu stellen. Aussage der Eheleute ist:" Ihr kriegt uns nicht aus der Garage!". Zu allem überfluss, wurden meine Schwiegereltern noch als "lügnerische Ausländer" beschimpft. 1. Wie verhält es sich mit der Kündigung der Garage? Kündigungsfrist bei vorhandenem bzw. nicht vorhandenem Mietvertrag? Besteht Mieterschutz? 2. Ist es möglich, bei weiteren ausfallenden Bemerkungen diese Leute anzuzeigen oder ist der Aufwand die Sache nicht wert? Vielen Danke und liebe Grüße an alle im Forum Miroslav "DerbeSerbe" |
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#2
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AW: Kündigung einer vermieteten Garage
Was heißt hier erworben? Gekauft oder gemietet.
Wenn Sie nicht Eigentümer sind, können Sie gegen den jetzigen Mieter nichts durchsetzen. Anscheinend handelt es sich um ein Mietobjekt. Es spielt keine Rolle, ob ein Mietvertrag mündlich oder schriftlich zustande gekommen ist. Es ist ein Mietverhältnis entstanden. Wurde die Wohnung und Garage mit einem Mietvertrag gemietet, dann kann die Garage nicht einzeln gekündigt werden. Hat die Wohnung einen Mietvertrag und die Garage hat einen Mietvertrag, dann kann die Garage einzeln gekündigt werden. Der Vermieter möchte etwas durchsetzen, dann ist er beweispflichtig. Hier muss der Vermieter nachweisen, wie was vermietet worden ist. Man kann jeden anzeigen, ob dies sinnvoll ist, ist oft fraglich und sollte abgewogen werden. Es muss auch bewiesen werden. Die Amtsanwaltschaft hat kein öffentliches Interesse, es bleibt dann nur die Privatklage auf Unterlassung. |
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