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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Kündigung von Untermieter
In einer Wohngemeinschaft besetzt durch Hauptmieter A, Untermieter B und Untermieter C besteht folgendes Problem:
Im Zimmer von Untermieter B sind drei große Einbauschränke vorhanden. Gilt dies als teilmöbliert? Zwischen Hauptmieter A und Untermieter B besteht kein schriftlicher Mietvertrag. Ein schriftlicher Mietvertrag existiert nur zwischen Hauptmieter A und Untermieter C. Hauptmieter A kommt mit dem Verhalten von Untermieter B nicht klar und will ihm deshalb kündigen. Untermieter B verhält sich laut, lädt häufig Leute ein und erledigt den Putzdienst nur oberflächlich. Welche Kündigungsfrist gilt unter diesen Randbedingungen? Muss bei der Kündigung ein Grund angegeben werden? Welche Rechte hat Hauptmieter A und kann Untermieter B gegen eine Kündigung vorgehen? Greift bei Untermieter B das Gewohnheitsrecht und was bedeutet dies? (Untermieter B wohnt seit März 2010 in dieser Wohngemeinschaft). |
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#2
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AW: Kündigung von Untermieter
Es ist eine WG.
Für ein unmöbliertes Zimmer gilt 3 Monate als Kündigungsfrist. Es muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung vorliegen. Anscheinend wurde ein überwiegend möbliertes Zimmer vermietet. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Monatsende. Ein Kündigungsgrund muss nicht benannt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Mietvertrag wurde mündlich geschlossen, deshalb gilt BGB und der Mieter muss keine Schönheitsreparaturen machen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (28.03.2011 um 19:45 Uhr). |
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| Stichworte |
| kündigung, möbliert, ohne mietvertrag, untermieter |
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