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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 24.04.2008, 08:21
Sylta Sylta ist offline
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Beiträge: 7
Sylta befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kündigung trotz neuem Mietvertrag

Hallo, wer kennt sich aus mit folgender Situation: Der Mietvertrag von Mieter A läuft aus Ende April 2009. Mieter A hat jedoch mit Vermieter B bereits einen neuen Mietvertrag ab 1. Mai 2009 abgeschlossen. Ist es trotz bereits abgeschlossenen Vertrag möglich, dass Vermieter B Mieter A mit Beendigung des 1. Mietvertags, also schon zu Ende April kündigt und der neue Mietvertrag erst gar nicht zum Tragen kommt?
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  #2  
Alt 24.04.2008, 20:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Kündigung trotz neuem Mietvertrag

Man kann doch mit dem Vermieter sprechen, dass der Vertrag für nichtig erklärt wird. Ansonsten könnte der Mieter den neuen Vertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Dies wäre dann ab 1. Mai 2009.
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  #3  
Alt 25.04.2008, 07:41
Sylta Sylta ist offline
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Beiträge: 7
Sylta befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Kündigung trotz neuem Mietvertrag

Und wie ist es umgekehrt? Wenn der Vermieter den Mietvertrag nicht mehr aufrechterhalten möchte und den Mieter raushaben will? Kann er dem Mieter kündigen bevor der Mietvertrag in Kraft tritt?
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  #4  
Alt 25.04.2008, 08:02
Sylta Sylta ist offline
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Beiträge: 7
Sylta befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Kündigung trotz neuem Mietvertrag

Es sollte noch darauf hingewiesen werden, dass von beiden Seiten ein Mietvertrag mit 12-monatiger Kündigungsfrist vereinbart wurde.
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  #5  
Alt 25.04.2008, 10:25
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Kündigung trotz neuem Mietvertrag

Es besteht ein Vertrag, dieser ist in kraft. Er kann entsprechend den Kündigungsfristen von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigungsfrist zählt ab dem 1.Mai 2009.

Wenn der Vermieter den Mieter nicht mehr haben will, dann kann der Mieter doch zustimmen und der Vertrag wird nichtig. Dann ist es doch in beider Interesse.
Es sollte auf dem Mietvertrag dann ein Hinweis erfolgen, dass der Mietvertrag aufgehoben worden ist, mit beiden Unterschriften.
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