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Kündigung - Rechte und Pflichten?
Hallo,
bisschen kompliziert. "Mitspielende" Personen: A - Arbeitnehmer bei einem Dienstleister, Krankenschwester/-pfleger, Einsätze auf Anruf für kurze (4 Tage) oder lange (Monate, Wochen) Einsätze in Altenheimen, Krankenhäusern (mit und ohne OP) B - Arbeitgeber, Dienstleister C - der Fragesteller Person A hat eine fristgerechte Kündigung zum 31.12.2010 erhalten ohne Angabe von Gründen. Person A hat gegen Arbeitgeber B eine Gerichtsverfahren wegen Fahrtkosten zu seinen Gunsten laufen.* Person A hat noch 20 Tage Urlaub und 176 Überstunden. Kann Arbeitgeber B überhaupt ohne Angabe von Gründen kündigen? (A hat sich nie was zu Schulden kommen lassen, war nie krank, nie zu spät und musste auch mehrmals genehmigten Urlaub verschieben und hat sehr oft Wochenend- und Spontaneinsätze gemacht) Kann B von A erwarten, dass er bis zum 31.12. weiterarbeitet? (Was scheinbar vorausgesetzt wird, da A von B einen neuen Dienstplan am Tag nach der Kündigung erhalten hat) Was ist mit dem Urlaub? Was ist mit den Überstunden? A behauptet, dass er sich nicht sofort "Arbeitslos ab xy" melden muss, weil die Kündigung unwirksam sei, da ja noch 1. jüngere MA und 2. neuere MA (mit durchaus weniger Qualifikation) ungekündigt in der Firma sind. Der Schreiber dieser Frage, C, behauptet, dass die Meldung beim Amt als allererstes erfolgen muss, egal, ob die Kündigung zurückgezogen wird oder nicht. C behauptet ferner, dass Arbeitgeber bei fristgerechter Kündigung mittlerweile aufgrund einer Gesetzesänderung keine Gründe mehr angeben müssen. *B will keine Fahrtkosten mehr erstatten bei A, zahlt aber an andere MA Fahrtkosten oder stellt Dienstwagen. A hat vor Gericht gg B diesbezüglich gewonnen. Ich freue mich auf rege Antworten Danke und frohe Weihnachtszeit. |
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