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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Hallo,
wie sieht das denn aus, wenn A eine Wohnung mietet ohne schriftlichen Mietvertrag? A kündigt die Wohnung und hinterlässt sie in einwandfreiem Zustand mit Zeugen - allerdings gibt es kein Übernahme- und auch kein Abschlussprotokoll. Jetzt verklagt Vermieter B Mieter A auf die Zahlung von 1800 € (2 Monatsmieten plus Reinigung einer angeblich nicht mehr bewohnbaren Wohnung...). Kann Vermieter B so etwas an den Haaren herbeigezogenes rechtlich geltend machen? Gibt es Möglichkeiten, für Mieter A dagegen vorzugehen? Vielen Dank, Bera |
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#2
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AW: Kündigung ohne Mietvertrag
Wohnungen können auch "mündlich" gemietet werden. Gekündigt werden kann nur schriftlich, BGB.
Wie wurde die Wohnung übergeben, Schlüssel heimlich in den Briefkasten oder in der Wohnung selbst. Wurde in der Wohnung selbst übergeben, und es besteht kein Protokoll, dann gilt die Wohnung als einwandfrei übergeben. Es muss kein Protokoll erstellt werden. War etwas zu bemängeln, dann ist es ratsam ein Protokoll zu erstellen, welches beide unterschreiben. Auch wenn Mangel vorhanden sind, ob mit oder ohne Protokoll, die Sie zu vertreten haben, dann hat er Ihnen eine angemessene Frist zur Beseitigung zu geben. Erst wenn dieser Termin fruchtlos blieb, kann er Ersatzvornahme machen. Den Beweis muss der Vermieter bringen, dass er den Weg eingehalten hat. |
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