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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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Kündigung, Mobbing, Schadenersatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Projektleiter A ist wegen eines Burnout seit einem jahr krank geschrieben. Nach psychosomatischer Kur und abgebrochener Wiedereingliederung ist klar, daß der Beruf, explizit beim derzeitigen Arbeitgeber B nicht mehr ausgeübt werden kann. Stark Ausschlaggebend für den Burnout ist der Verlauf des letzen Groß-Projektes (Auftragsvolumen 4 Mio €), bei dem der Projektleiter A vom Arbeitgeber B bewußt keinen Zugang zu Projektbezogenen Kostenaufstellungen bekommt. Bereits nach 3-monatiger Projektlaufzeit unterstellt B dem PL A für den "Verlust" von 300.000 € verantwortlich zu sein. Bei einer Recherche von A stellt sich heraus, daß auf der Kostenliste (zwischenzeitlich inoffiziell von einem Kollegen bekommen) Posten von anderen Projekten verbucht wurden, um deren Kosten kleiner zu halten. Die Rücksprache mit der Geschäftsleitung der Niederlassung ergibt, daß es in der Tat Posten gibt, die nicht zum Projekt gehören, jedoch solle A ich nicht danach fragen (sie resultieren teils aus dem 1 Bauabschnitt des Projektes, der Projektleiter ist ein persönlicher Freund des Niederlassungsleiters) Der weitere Verlauf des Projektes zeigt, daß jedoch immer wieder die Verantwortung für die Kostenlage bei A gesucht wird. Bei A kommt die Vermutung auf: Wenn ich nicht aufpasse, bin ich es nachher schuld...der Druck steigt. A bekommt nach einem Jahr mit, daß hinter seinem Rücken Geld an Beauftragte des Autraggebers gezahlt wird, um höhere Rechnungen schreiben zu können. Nun kann er Aufgaben zur Projektleitung nicht mehr ausführen, da die Geschäftsleitung Angst hat, dieser Person auf die Füße zu treten. Es herrscht eine Art Schweigepflicht. Nach einem Jahr bekommt A einen Nervenzusammenbruch. Die Firma gibt ihm unterschwellig das Gefühl versagt zu haben und erwägt eine Kündigung. Meine Frage: Kann A hier auf Schadenersatz wegen mobbings klagen? Vor diesem Projekt war die Laufbahn in der Firma gut und es gab seitens der Geschäftsleitung keine Grund zur Klage. Tut mir Leid, daß es so ausführlich geworden ist (eigentlich ist er noch komplexer) ich danke Ihnen sehr für eine Antwort mit freundlichen Grüßen, Yoonki |
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