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#1
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Kündigung Mietverhältnis ohne Mietvertrag
Hallo,
bin zum ersten mal hier und hoffe, meine Fragen richtig und verständlich gestellt zu haben... Nehmen wir mal an, man wolle ein Haus verkaufen, was sich aber als sehr schwierig darstellt und schon monatelang keine Anfragen von Interessenten mehr kamen. Nun könnte man auf die Idee kommen, jemandem Bekannten, der kurzfristig und für kurze Zeit eine Unterkunft für sich und seine Familie sucht, da er den Mieter seiner eigenen Immobilie trotz Eigenbedarf nicht rausbekommt, das leerstehende Haus günstig zu vermieten. Da es sich sozusagen um einen Freundschaftsdienst handeln würde, könnte man das Haus ohne schriftlichen Mietvertrag, ohne Kaution etc. zur Warmmiete pauschal anbieten, den Bekannten aber auf alle Fälle eindringlich darauf hinweisen, dass der Verkauf des Objekts weiter betrieben wird und das Mietverhältnis einem Verkauf nicht entgegenstehen darf. Sprich, wenn heute einer kommt, das Geld auf den Tisch legt und kaufen will, soll das Mietverhältnis nicht der Grund für das Scheitern des Verkaufs sein. Von vornherein wäre das Mietverhältnis auf einen Zeitraum von 1-6 Monaten angelegt. Die Fragen hierzu: * Wie wären bei so einem Konstrukt die Kündigungsfristen? * Könnte eine schriftliche Kündigung dem Bekannten dabei helfen, seinen eigenen Mieter rauszubekommen? Oder wirkte das eher Gegenteilig? Oder gar nicht? * Was gäbe es denn noch zu beachten? Ich habe zwar schon Hinweise auf BGB (§543, 574 o.ä.) gefunden, aber als Laie kann ich daraus nicht wirklich Antwort auf meine Fragen ziehen. Da steht zwar u.a. wohl, dass Verkauf nicht Miete bricht, aber wie beschrieben könnte die Basis ja eine andere sein. Ich bin für alle Hinweise dankbar. Ciao, Torsten. (@admin: wenn ich hier was falsch formuliert haben sollte, darf das gerne korrigiert werden) |
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#2
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AW: Kündigung Mietverhältnis ohne Mietvertrag
Mietverträge können schriftlich und auch mündlich abgeschlossen werden.
Ein Zeitmietvertrag bedarf einer bestimmten Form damit er wirksam wird. http://www.internetratgeber-recht.de...ertrag/zva.htm Die Frage ist, warum der Eigenbedarf nicht fruchtet und warum soll es nun Erfolg haben? Da der Verkauf schon beschlossen ist, wird jeder Richter es wahrscheinlich ablehnen den Eigenbedarf hierzu zuzustimmen. |
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#3
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AW: Kündigung Mietverhältnis ohne Mietvertrag
Hi,
der Eigenbedarf bezieht sich auf den Anspruch des Bekannten gegenüber seiner eigenen Immobilie, die z.Zt. noch vermietet ist. Dessen Mieter fühlt sich im Haus scheinbar sehr wohl, ist grad mal ein Jahr drin und will schlicht und ergreifend einfach nicht raus. Da die Bekannten aus der Schweiz wegen der immensen Fremdenfeindlichkeit schon fast "geflohen" sind und so kurzfristig keine Bleibe für Familie und riesigen Hausstand gefunden haben, haben wir mein Haus als Zwischenlösung rangenommen. Aber halt immer unter der Premisse, dass der Verkauf weiter betrieben wird. Ich lese das aber jetzt so, dass in diesem Fall das Haus nur "zum vorübergehenden Gebrauch" an eine Familie "mit dringendem Wohnbedarf" überlassen wurde. Mir geht es auch nicht drum, jemanden rauszuwerfen. Ich möchte nur wissen, ob seitens des Nutzers meines Hauses ein gestzlicher Anspruch z.b. auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten besteht oder so. Ich denke auch nicht, dass es Porbleme geben wird, aber Vorabinfos sind mir da doch lieber. Es hatte keiner damit gerechnet, dass so plötzlich ein Kaufinteressent auftauchen würde (obwohl es natürlich nicht ausgeschlossen war). Ciao, Torsten. |
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