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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Beide Eltern sind seit Mai 2008 im Heim da sie sich nicht mehr selber Versorgen können.Die Miete zahlt bis 31.August das Versorgungsamt Berlin da kein Vermögen vorhanden ist. Der Mietvertrag ist 1978 mit der Wohnungsbaugesellschaft in Berlin von beiden unterschrieben worden.
Kann diese von den Erwachsenen Kindern verlangen das die Miete und Renovierungskosten bis zum Auslauf der Kündigungsfrist (es wurde erst im Juli von beiden Eltern gekündigt)also Ende Oktober übernommen werden . |
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#2
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AW: Kündigung bei Heimunterbringung
Vertragspartner sind die Eltern und nicht die Kinder. Die Kinder haften nicht für die Eltern.
Nur wenn es zum Erbfall kommt, und die Erben nicht ausschlagen, dann kann, wenn die Verjährung noch nicht greift, dies von der Baugenossenschaft gefordert werden. |
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