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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Hallo,
mal angenommen A ist eine Mieterin eines Einstellplatzes in einer Tiefgarage B ist ein Hausmeister, der auch Garagenplätze vermietet C ist ein weiterer Vermieter z. B. eine Immobilien Gmbh A hätte bisher (ca. 15 Jahre) eine Gargageeinstellplatz, bis auf eine kurzen Zeitraum von ca. 1 Jahr, von B angmietet mit einer mtl. Miete von max. 70Euro. A hätte die Kündigung für den bisherigen Einstellplatz zum 31.12.08 bekommen von B bekommen, da B (selber wohl mehrere Einstellplätze vom Eigentümer gemietet und diese untervermietet) den Einstellplatz für einen anderen Einsteller zur Verfügung stellen muss. B hätte der Mieterin A in einem Gespräch eine Kippgarage in selbiger Tiefgarage angeboten. A wüsste nicht genau wer der neue Vermieter war, da sich B in all den Jahren vorher darum gekümmert hatte. A stellte sich angenommen auf den von B zugewiesene Kippgarage ab dem 02.01.09. C würde nun im April 2009, die Mietverträge mit einer Mieter von 86Euro zusenden. A hätte aber nur mit den bisherigen Mietkosten gerechnet, die neue Miete wäre zu teuer. Wann könnte A kündigen, z B. jetzt zum 01.05. wäre überhaupt ein Vertrag zu stande gekommen, Danke und Gruß bianka |
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#2
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AW: Kündigung einer Garage ohne Mietvertrag
In der Überschrift wird ausgesagt, es besteht kein Mietvertrag. Es besteht ein Mietvertrag. Es ist unwichtig, ob schriftlich oder mündlich ein Vertrag zustande gekommen ist.
Der erste Stellplatz wurde dieser mit einem Mietvertrag der Wohnung zusammen vermietet? Dann kann dieser Stellplatz nicht einzeln gekündigt werden. Wurde die Garage einzeln angemietet, kann gekündigt werden. Liegen keine Fristen vor, z. B. Ende des Kalenderjahrs, Verlängerung um ein Jahr oder ähnliches, kann ohne Angaben von Gründen mit einer 3 monatigen Frist gekündigt werden, § 580 a Abs. 1 BGB. Zu klären ist, wer ist Vermieter, nur dieser ist berechtigt, auch über beauftragte, zu kündigen. Neue Vermieter übernehmen die Mietverträge. Mit Annahme des neuen Stellplatzes ist ein Mietvertrag für diesen Platz entstanden. Sie müssen den neuen Mietvertrag nicht unterschreiben, zurzeit besteht ein mündlicher Vertrag mit den 70Euro, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Sie müssen dann aber damit rechnen, dass gekündigt wird. |
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#3
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AW: Kündigung einer Garage ohne Mietvertrag
Danke für die Antwort,
zur Klärung, nein, es besteht kein Zusammenhang mit einer Wohnung Lt. Brief des Verwalters (C) der Liegenschaft Zitat: Nach unserer Information nutzten A seit 01.01.09 einen Tiefgaragenstellplatz in dieser Liegenschaft, der A vom Hausmeister B übergeben wurde. Allerdings wurde bisher noch KEIN Mietvertrag geschlossen, was nunmehr rückwirkend nachgeholt werden muss. Zu diesem Zweck erhalten A als Anlange den Mietvertragsentwurf in 4-facher Ausfertigung..... Ich würde C nun die Mietvertragsentwürfe zurückschicken und nur die 70Euro überweisen. Danke Bianka |
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| Stichworte |
| kündigung - garage |
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