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#1
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Kündigung einer Garage
Hallo,
ich habe folgendes Problem: ich habe zum 01.09.10 eine Garage von meinem Nachbarn A gemietet. Herr A hatte die Garage bereits an Herrn B vermietet gehabt ( seit ca. 2 Jahren), allerdings ohne Mietvertrag und gegen Barzahlung ( ohne Quittung). Herr A kündigte Herrn B die im Juni 2010 schriftlich zum 01.09.10. Die Miete hatte Herr B immer nur sporadisch rückwirkend gezahlt. Herr B kam im Juli 2010mit der Miete bis zum 30.09.10 vorbei und bat Herrn A, den Mietvertrag bis Ende September zu verlängern, da er momentan nicht in der Lage sei, die mit Möbeln vollgestellte Garage zu räumen. Herr A akzeptierte dies. Im September 2010 schickte Herr A ein Einschreiben mit Rückantwort an Herrn B um ihn an die Beendigung des Mietverhältnisses zu erinnern. Daraufhin kam Herr B wieder mit Bargeld zu Herrn A, um einen weiteren Monat zu bezahlen. Herr A wollte das Geld nicht annehmen, abder Herr B setzte ihm massiv zu ( Herr A ist ein gebrechlicher Herr Mitte 80). Weinend kam daraufhin Herr A zu uns, und fragte uns um Rat. Er will unbedingt die Herrn B als Mieter los werden. Vor zwei Wochen schickte Herr A erneut ein Einschreiben an Herrn B, dass die Garagebis Ende Oktober geräumt sein müsse. Herr B nahm das Einschreiben nicht an. Hat Herr A die Möglichkeit, die Garage räumen zu lassen? Herr B hat zwischenzeitlich das Schloss austauschen lassen und auf die mündliche Drohung einer Räumungsklage erwidert, dass dies ja noch lange dauern könne. Was kann Herr A tun? Dürfen wir die Garage räumen? |
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#2
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AW: Kündigung einer Garage
Ein Mietvertrag besteht. Unwichtig ist, ob schriftlich oder mündlich ein Vertrag zustande gekommen ist.
Wurde die Garage zusammen mit einer Mietwohnung gemietet? Wenn nein, kann die Garage gekündigt werden. Anscheinend liegen keine Fristen vor. Dann kann ohne Angaben von Gründen mit einer 3 monatige Frist gekündigt werden, BGB § 580 a Abs. 1. Mit Zustellung der Kündigung kann Räumungsklage erhoben werden. Erst mit dem Urteil kann der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden. Wird die Garage eigenmächtig geräumt liegt verbotene Eigenmacht vor. Dies kann Folgen haben wie Schadensersatz und sogar einer eventuellen Unterschlagung.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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| räumungsklage |
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