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#1
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Kündigung EC/Kreditkarten-Terminal
Eine Einzelhandelsfirma schließt einen Vertrag über die Abrechnung von EC-/Kredikartenabrechnungen mit einem Finanzdienstleister bei einer Laufzeit von 3 Jahren.
Lt. Vertragsbedingungen verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird. Die Einzelhandelsfirma kündigt aber mit einer Frist von nur 4 Monaten zum Vertragsende, mit dem Hinweis "dass bei einem Ausbleiben eines Widerspruches binnen 14 Tagen von einem Einverständnis der Kündigung ausgegangen wird". Der Posteingang ist mit Einschreiben-Rückschein dokumentiert. Der Finanzdienstleister reagiert erst nach dem Kündigungstermin mit einem Widerspruch auf Nachfrage des Einzelhandelsunternehmen (da anscheinend die Kündigung im Haus verloren gegangen ist) und beharrt auf den 6 Monaten Kündigungsfrist. Ist die Kündigung des Vertrages rechtskräftig? |
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#2
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AW: Kündigung EC/Kreditkarten-Terminal
Es besteht ein Vertrag. 6 Monate Kündigungsfrist ist vertragliche Vereinbarung Verträge können nicht einseitig geändert werden
Der Finanzdienstleister hätte sich nicht melden müssen! ![]() |
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