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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Künd.rücknahme durch Mieter; aber bereits neuer MV geschlossen...
Hallo,
Mieter A hat Whn. gekündigt, diese wurde ihm auch bestätigt. Unternehmen hat nun Vertrag mit neuem Mieter B abgeschlossen Mieter A zieht nun schriftlich die KÜ zurück. Anhand welchem Gesetzt oder Paragraph kann der Vermieter nun Mieter A erklären, dass Mieter B MV bereits unterzeichnet hat und die Kü. bestehen bleibt? |
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#2
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AW: Künd.rücknahme durch Mieter; aber bereits neuer MV geschlossen...
Mietverträge können einseitig gekündigt werden, es ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, eine Willenserklärung. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass es einen neuen Mieter gibt.
Mit Empfang der Kündigung ist sie wirksam. Es kann nur ein neues Mietverhältnis entstehen, wenn der Vermieter diesem zustimmt.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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