![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Krankengeldzahlung nach Kündigung
A war z.B. bis zum 22.12.beschäftigt. Ab 23. arbeitslos. Am 22.12. wird durch
Arzt ein Meniskusriß festgestellt. A wurde aber bereits vor 9 Monaten 2 x operiert, weil Riß beim 1. x übersehen wurde. Jetziger Riß eine Folge von damals. A wird am 22.12. krankgeschrieben bis zur OP. A ist aber ab 23.12. bei Firma ausgestellt. Wer bezahlt Krankengeld? Oder bekommt A vergleichsweise Arbeitslosengeld? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Krankengeldzahlung nach Kündigung
Krankengeldzahlung!
Der lezte Arbeitztag ist nach einer Kündigung der 30.09.2008. Wenn ich nun am 29.09.2008 Arbeiunfähig werde "FUß Op." ,und bis zum 31.12.2008 Arbeitsunfähig bin ,muß die Krankenkasse Krankengeld nach dem lezten Gehalt Zahlen Oder nach ARbeitslosenrecht. |