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Themen-Optionen |
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#1
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Kostenrechnung zur Beantragung eines MB
Folgender Fall:
A beantragt nach Zahlungserinnerung einen MB gegen B. B legt Widerspruch gegen MB ein und zahlt. A bekommt für die Beantragung des MB die Kostenrechnung des Amtsgerichts. Wer trägt nun die Kosten für die Beantragung, sprich: wer zahlt die Kostenrechnung? RA von B stellt sich selbstverständlich quer...man könne ja gerichtlich dagegen vorgehen... Gibt es irgendwo einen Gesetzestext dazu? DANKE |
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#2
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AW: Kostenrechnung zur Beantragung eines MB
Lesen Sie über das Mahnverfahren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren Siehe auch Kostenrechnung Stellung unter Gebühren, Zustellung Die Kosten sind im Voraus zu bezahlen, fließen jedoch in die Forderung ein. Notfalls die Kosten einklagen Die Zivilprozessordnung beinhaltet das Mahnverfahren http://www.buzer.de/gesetz/7030/b24560.htm
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