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Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

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  #1  
Alt 24.01.2007, 12:30
Cerberus Cerberus ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 49
Cerberus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Korruption durch Geschäftsführer

Wie ist es eigentlich wenn man beispielsweise Buchhalter in einer öffentlichen Einrichtung ist und nach kurzer feststellt dass die Gesellschafter und der Geschäftsführer Gelder für private Zwecke entwenden, sich gegenseitig aus dem Unternehmensvermögen Gelder zuschanzen und Ausschreibungen für Aufträge nicht vornimmt sondern an den eigenen Freundeskreis vergeben.

Wo kann man sich hinwenden damit Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden ohne selbst dabei an die Wand genagelt zu werden?

Selbst hat man nicht von den Geldern profiert man wir aber unter Druck der Chefs dazu gezwungen die Zahlungen vorzunehmen?
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  #2  
Alt 25.01.2007, 12:07
ulli ulli ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.11.2006
Beiträge: 3
ulli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Korruption durch Geschäftsführer

Hallo Cerberus,

sind die Beweise hieb und stichfest und es handelt sich um einen Fall von Wirtschaftskriminalität so gibt es die Möglichkeit sich an die Kriminalpolizei zu wenden. Da hier die Anonymität nicht durchgehend gewährt ist wäre eine
zweite Möglichkeit die anonyme Anzeige beim Finanzamt.

Da diese Dinge jedoch sehr gut vorbereitet und möglichst ohne Lücken dargestellt werden sollte würde ich mir Hilfe bei "Transparency International" e.V. holen. Dort kennt man sich bestens aus und bekommt unmittelbare Hilfestellung. Web-Anschrift: www.transparency.de, Tel. 030-549 898-0.
Viel Erfolg.
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  #3  
Alt 26.01.2007, 01:02
jonatha jonatha ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2005
Beiträge: 41
jonatha befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Korruption durch Geschäftsführer

Zitat:
Zitat von ulli
(...) so gibt es die Möglichkeit sich an die Kriminalpolizei zu wenden. Da hier die Anonymität nicht durchgehend gewährt ist wäre eine
zweite Möglichkeit die anonyme Anzeige beim Finanzamt.
Kleine Ergänzung: Auch die Anzeige an die Kriminalpolizei kann durch ein anonymes Schreiben erfolgen.
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