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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 15.07.2007, 16:47
Brupi Brupi ist offline
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Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 8
Brupi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Koniferen zu dicht an Grenze

Hallo, bin neu hier und habe folgendes Problem:
Nachbar A hat mehrere Koniferen mit ca. 50 - 60cm Abstand zur Grenze (Holzzaun) des Nacbran B gepflanzt. Die Koniferen sind nicht als Hecke gepflanzt (Abstände dazwischen 2 - 5 Meter) und haben durch unterschiedliche Zeitpunkte auch unterschiedliche Höhen erreicht (1 Meter die Niedrigste und 5 Meter die Höchste). Hieraus ergeben sich folgende Fragen: Fallen Koniferen unter die Gattung der Bäume oder Sträucher, da dieses ja bzgl. des Pflanzabstandes zur Grundstücksgrenze gem. Nachbarschaftsrechtsgesetz NRW erhebliche unterschiede macht (Bäume 2 - 4 Meter und Sträucher 50 cm). Wie hoch darf der Nachbar die Koniferen wachsen lassen, bevor Nachbar B ein Recht auf Rückschneidung hat?
Danke für Eure Hilfe.

Gruß
Brupi
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  #2  
Alt 15.07.2007, 17:20
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: Koniferen zu dicht an Grenze

Hecke ist ein Begriff. Hier sind es solitär gesetzte Pflanzen.
Auf Verjährungen ist zu achten!
Meine Meinung, man kann erst Einspruch erheben, wenn der Zustand es ergibt und nicht ab Pflanzung. Außer es ergibt sich schon aus der Pflanze, dass dies höher wächst.

Hier könnte der Nachbar solange zurückschneiden, bis er aus der Verjährung ist
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  #3  
Alt 16.07.2007, 10:20
Brupi Brupi ist offline
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Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 8
Brupi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Koniferen zu dicht an Grenze

Hallo,

Antwort hilft mir jetzt nicht so richtig weiter. Verjährung muss beachtet werden, in NRW 6 Jahre nach Pflanzung, daher Zeitpunkt der Pflanzung schon wichtig, egal wie hoch sie sind. Wichtig aber auch, ist eine Konifere ein Baum oder ein Strauch, da hiernach der Mindesabstand geregelt ist.

gruß
Brupi
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  #4  
Alt 16.07.2007, 10:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: Koniferen zu dicht an Grenze

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Hecke ist ein Begriff. Hier sind es solitär gesetzte Pflanzen.
Auf Verjährungen ist zu achten!
Das wurde doch erklärt! Was ist solitär? Was ist eine Hecke?

Das mit dem Tag der Pflanzung ist schon nach dem Nachbarschaftsrecht richtig.
Was machen man, wenn der Nachbar eine Konifere solitär setzt, oder eine Hecke und hält diese innerhalb der Verjährungsfrist unterhalb der zulässigen Höhe. Er stutzt die Konifere und er schneidet die Hecke regelmäßig zurück.
Nun ist die Verjährungsfrist abgelaufen und der Nachbar hat keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Der schlaue Nachbar schneidet nun die Pflanzen, Konifere, Hecke nicht mehr zurück.

Anders sieht es bei Bäumen aus, bei denen wird angenommen dass aus der Natur ein bestimmtes Maß erreicht wird.
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  #5  
Alt 16.07.2007, 13:19
Brupi Brupi ist offline
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Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 8
Brupi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Koniferen zu dicht an Grenze

Hallo Wahrsager,

Ich verstehe Ihre Erläuterungen schon. Ich bin aber bisher davon ausgegangen, das die Höhe eines Strauches oder Baumes unerheblich ist, wenn der vorgeschriebene Pflnazabstand gem. Nabarschaftsrecht nicht eingehalten wurde. Wenn also eine Konifere solitär gepflanzt wurde, der Abstand aber nur 50cm zur Grenze beträgt und die Konifere unter Gattung Baum fällt (Mindestabstand 2 Meter), könnte Nachbar B die Versetzung bzw. Entfernung des Baumes verlangen, zumindest war das bisher meine Auffassung (die nicht richtig sein muss). Nach Ihren Ausführungen ist der Abstand unwichtig, wenn er die Konifere klein hält. Dies ist für mich so aus dem Nachbarschaftsrecht nicht ersichtlich. Dann würde ja tatsächlich das passieren, was Sie in Ihrer Antwort aufgeführt haben: Rückschneiden bis Verjährung vorbei und dann wachsen lassen. Glaube nicht, dass dies im Sinne des Gesetzgebers war, wenn doch, hat Nachbar B ein Problem.
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  #6  
Alt 16.07.2007, 15:36
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Koniferen zu dicht an Grenze

Der Abstand von einigen „Bäumen“, es sind die, die von Natur aus nicht zurück geschnitten werden, müssen mit entsprechendem Abstand gesetzt werden.
Hier kann sofort Einspruch erhoben werden!

Eine Konifere ist eine immer grüne Pflanze, die sowohl als Hecke als auch solitär gepflanzt werden kann.
Eine Hecke sind dicht beieinander stehende und stark verzweigte Sträucher oder Büsche. Eine Hecke ist die Abgrenzung eines Ortes, eine Heckenumpflanzung.
Solitär, eine Konifere steht einzeln!
Beide kann ich jährlich mit einem Rückschnitt auf 2 m halten und setze diese dann 0,5 m von der Grundstücksgrenze.

Wenn diese als Hecke oder solitär gepflanzt nicht über die Höhe von 2 m wächst, dann reichen 0,5 m, über 2 m dann 1 m Grenzabstand.

Bis zu dieser Höhe besteht keine Ordnungswidrigkeit. Es kann deshalb keine Beseitigung gefordert werden!

Nun ist die Einspruchsfrist abgelaufen und der Nachbar lässt die Pflanzen höher wachsen.

Nach dem Nachbarschaftsrecht NRW besteht kein Einspruchsrecht mehr.
Deshalb, es ist meine Meinung, kann erst mit vorliegen einer Ordnungswidrigkeit eine Beseitigung erfolgen, vorher nicht. Also dürfte die Verjährung nicht mit der Anpflanzung beginnen, keine Ordnungswidrigkeit, sondern erst wenn die Ordnungswidrigkeit vorliegt.
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  #7  
Alt 16.07.2007, 20:34
Brupi Brupi ist offline
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Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 8
Brupi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Koniferen zu dicht an Grenze

Hallo Wahrsager,

vielen Dank für die Hilfe.

Gruß
Brupi
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