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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Kompost an der Grundstücksgrenze
Hallo,
Folgende Situation in dörflicher Umgebung im Saarland: Nachbar A hat einen Komposthaufen (in einer entsprechenden Vorrichtung, so das nichts irgenwohin fallen kann allerdings nicht geschlossen) Abmessungen 1m x 1m, Höhe bis zu 1,20m. Dieser Komposthaufen stand ca. zwei Jahre lang direkt an der Grenze zum Grundstück von Nachbar B, der sich nie durch den Kompost belästigt gefühlt hat. Nun versetzt Nachbar A im Zuge der Gartenumgestaltung den Komposthaufen, da der bisherige Standort anderweitig genutzt werden soll. Der Komposthaufen steht nunmehr an der Grundstücksgrenze zu Nachbar C. Dieser fühlt sich massiv gestört (Angebliche Geruchsbelästigung, Fliegen etc.). Nachbar C behauptet, der Kompost müsse 20 m von der Grundstücksgrenze entfert sein und ähnlichen Nonsense. Was ist Fakt? |
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#2
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AW: Kompost an der Grundstücksgrenze
Einen schönen Anblick gibt es nicht.
Einige Bundesländer haben Regelungen über die Entsorgung von Küchen- und Gartenabfällen erlassen. Diese Regelungen schreiben die Belüftung, Feuchtigkeitsgrad oder Art der Abfälle richtig anzulegen vor. Dann stinkt es nicht! Einige Bundesländer geben einen Abstand vor der bei ca. 50 cm liegen kann. Auch soll dieser nicht dort angelegt werden, wenn der Nachbar gestört wird. Überscheitet der Geruch die Grenzwerte der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), und es ist nicht mehr ortsüblich, dann kann die Behörde einschreiten. Unter Umständen kann eine Beseitig verlangt werden, wenn unmittelbar Fenster, nähe eines Sitzplatzes der Nachbarn, wie beispielsweise der Terrasse und Küche in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Im Gewerbe sind es wohl 5 m Abstand (die 5 m müssten noch recherchiert werden). Die Frage ist, warum setzt man alles immer so, dass es dem Nachbarn stört? Man selbst will doch auch keine Störung haben! |
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#3
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AW: Kompost an der Grundstücksgrenze
Naja, Nachbar A hat sich beim Umsetzen des Komposts nichts böses gedacht. besagter Komposthaufen wurde an diese Stelle gesetzt, da sie eine tote Ecke im Garten ist, die für nichts anderes wirklich sinnvoll nutzbar ist, ausser vielleicht noch um Mülltonnen abzustellen, Brennholz zu stapeln o.ä.
Nachbar C nutzt sein angrenzendes Freigelände zur Brennholzlagerung und nicht als Sitzplatz Der Komposthaufen ist von seinem Grundstück aus nicht einsehbar. Sein nächstes Fenster ist allerdings nicht wirklich weit weg. Hat vielleicht jemand einen Link zum Saarländischen Nachbarschaftsrecht? Ich habe online auf die schenlle nur eine Broschüre gefunden, in der einige Dinge erläutert werden, aber nicht den eigentlichen Gesetzestext. |
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| Stichworte |
| grundstücksgrenze, kompost |
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